Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage an Euch. Haben ZV-Auftrag gegen den eigenen Mandanten gestellt. Jetzt habe ich vom Gerichtsvollzieher eine Vorpfändungsbescheinigung erhalten. Der Mandant/Schuldner ist Mieter. Ich denke, dass ich doch dann nur die Kaution pfänden lassen kann oder? Weil der GErichtsvollzieher hier was schreibt von wegen auf Zahlung von Leistung jeglicher Art aus dem Mietverhältnis der Wohnung..., insbesondere gegenwärtig und künftig enstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und künftig zu Gunsten entstehende Salden sowie AUszahlungen des sich zu seinen Gunsten ergebenen Guthabens, auch Mietsicherheiten bzw. Mietkaution.
Was genau kann ich also jetzt hier pfänden?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
ZV von Miete/Kaution, Vorpfändungsbescheinigung
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Gibt es hier einen Muster-Text? i
- misspinky1984
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Ich denke mal, der GVZ meint hier die Kaution sowie etwaige Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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