Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1
16.02.2011, 13:17
Hallo mal wieder,
hier meine kurze Frage.
Habe bereis ZV und EV gemacht und Gebühren berechnet. Jetzt will ich eine Kassenpfändung machen. Kann ich hierfür neue Gebühren berechnen (ZV war innerhalb der letzten 2 Jahre) oder zählt dies als ZV Maßnahme innerhalb der letzten 2 Jahre und ist mit der ersten Mobiliarpfändung abgegolten.
Ich hoffe, ich kann eine weitere Gebühr berechnen, so wie bei Pfüb etc. .....
Vorab schon einmal Danke!!!!
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acilegna
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#3
17.02.2011, 08:55
Verstehe ich die Antwort so, dass ich also keine Gebühr mehr nehmen kann?