KFB mit Kosten von Anwalt und RSV Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Angeleye
Foren-Praktikant(in)
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#11

16.02.2011, 16:20

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. :-) Hat mir schon mal etwas weitergeholfen.

Jetzt habe ich noch eine Frage, wenn ich jetzt die Versicherung anschreibe mit der Bitte um Zahlung und diese zahlt, hefte ich dann einfach einen Zahlungsbeleg an den Titel oder muss ich den Gerichtsvollzieher beauftragen?

Liebe Grüße
Tanja
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