Hallo,
in einer Vollstreckungssache hat der Gerichtsvollzieher für uns die komplette Forderung beim Schuldner eingezogen. Nun möchte er, der GVZ, seine Unterlagen zurückbekommen...
Was muss ich denn da zurückschicken wenn die Sache erledigt ist?
GVZ. Unterlagen zurück?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Welche Unterlagen will der GVZ haben? Das verstehe ich nicht. Es ist eher umgekehrt, nämlich dass er euch eure Unterlagen zurückschickt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Hat der GV versäumt, den Titel auszuhändigen und Euch versehentlich den Titel geschickt?
Notfalls beim GV anrufen.
Notfalls beim GV anrufen.
- Aurora-Sun
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Ich würde den GVZ auch anrufen wenn er sich per Schreiben so unvollständig ausdrückt!!
- Aurora-Sun
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Und was kam bei raus??
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- Kennt alle Akten auswendig
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Das würde mich auch interessieren.sweet_shugar hat geschrieben:Und was kam bei raus??