pfüb - drittschuldner mieter - miete zahlt sozialtamt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
kris80
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#11

27.07.2007, 10:11

danke euch allen. ihr habt mir wirklich sehr geholfen.

dieses forum ist toll. suche jetzt schon ewig nach einer lösung.

danke nochmal
StineP

#12

27.07.2007, 10:12

Das nächste Mal gleich uns fragen ;)
Andreas

#13

27.07.2007, 10:35

@Kris:

Nein, meinen Text bitte NICHT nehmen!

Ich dachte zuerst, du hättest schon gepfändet gegenüber dem Sozialamt!

Ich werde das mal oben rauslöschen.
GV Alt
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#14

29.07.2007, 15:39

Habt Ihr Euch mit "dem Sozialamt" nicht ein wenig verrannt ?

Ich kann dem Schuldner (Vermieter) doch nur das wegpfänden, was ihm ein Dritter schuldet. Hier schuldet doch der Mieter dem Vermieter "als Drittschuldner" die Miete, doch nicht das Sozialamt.

Dadurch, daß das Sozialamt "im Innenverhältnis" dem Mieter wg. seiner Bedürftigkeit die Miete zahlt/schuldet, wird das So.-Amt m.E. noch lange nicht zum Drittschuldner. Es steht dem Vermieter gegenüber in keinem Rechtsverhältnis.

Damit ist das Problem aber nicht gelöst. - Ich würde einen erfahrenen Rechtspfleger zu Rate ziehen (kann mir z.B. einen PfÜB vorstellen, in dem gegen den Mieter als Dr.-Schuldner gepfändet und dann aus diesem Recht gleichzeitig das Soz.-Amt verpflichtet wird, die für den Dr.-Schuldner zu zahlende Miete nicht an den Vermieter, sondern an den Pfändungs-Gläubiger zu zahlen).

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sabbele311
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#15

11.02.2011, 11:48

Hallo,

habe gerade das gleiche Problem und würde gerne wissen, ob zwischenzeitlich jemand eine Lösung hat oder ob ich doch bei einem Rechtspfleger anrufen muss.

Grüßle
sabbele311
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#16

16.02.2011, 10:10

So, hab jetzt mal mit nem Rechtspfleger telefoniert weil ich einfach nicht weiterkam und dachte, falls mal jemand nochmal das gleiche Problem hat teile ich meine Erkenntnisse gleich mal mit:

Was man wissen sollte ist, mit wem der Mietvertrag besteht. Laut dem Rechtspfleger kann es nämlich durchaus sein, dass das Sozialamt die Wohnung vermittelt hat und der Mietvertrag dann direkt über das Sozialamt läuft. In diesem Fall ist logischer Weise das Sozialamt der Drittschuldner.

Wurde der Mietvertrag mit dem Mieter abgeschlossen ist dieser als Drittschuldner anzugeben. Selbst wenn das Sozialamt direkt an den Vermieter bezahlt hat der Mieter nach Erlass des PfÜBs dafür Sorge zu tragen, dass das Geld an den Gläubiger ausbezahlt wird. Da der Vermieter den Zahlungsanspruch nur an den Mieter und der Mieter wiederum Anspruch auf Zahlung der Miete durch das Sozialamt hat muss der Mieter als Drittschuldner entweder das Geld vom Sozialamt einfordern um es an den Gläubiger zu zahlen oder aber dem Sozialamt mitteilen, dass diese direkt an den Gläubiger bezahlen.
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#17

16.02.2011, 10:51

Ich wollte auch nur kurz meine Erfahrungen dazu mitteilen:

Musste letztes Jahr ebenfalls bei mehreren Mietern die Miete pfänden. Außer einem bezogen alle Leistungen vom Sozialamt. Die haben dort den Pfänder vorgelegt und das Sozialamt hat ohne Probleme und Murren die Miete an uns überwiesen. Als die Forderung beglichen war, habe ich ein kurzes Schreiben sowohl an Mieter als auch an das Amt gemacht und damit war die Angelegenheit erledigt.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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