Pfändung von Werkleistungsansprüchen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

11.02.2011, 13:18

Brauch mal bitte Hilfe bei einer Pfändung von Werkleistungsansprüchen, da ich nicht so recht weiß, wie mein Antrag lauten soll.

Reicht es, wenn ich schreibe [b]"...Hiermit wird die Forderung des Schuldners auf alle bestehenden Werkleistungsansprüche an den Drittschuldner einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen..." [/b]
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gabrielle
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#2

11.02.2011, 14:40

lt. Stöber sollte evtl. noch dazu geschrieben werden, auf was der Werklohnvertrag basiert, z. B. Zimmermannsarbeiten o. ä.; ansonsten wäre m. E. der Pfändungsanspruch so in Ordnung.
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