Unterhaltspfändung/Pfüb gegen Bank
- Soenny
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Bräuchte da mal Hilfe. Ich habe einen Unterhalts-Pfüb gemacht. Drittschuldner ist eine Bank. Die meint nun, sie habe eigene Forderungen, die zunächst bedient werden müssen. Geht nicht Unterhalt vor? Und wie ist das mit Unterhaltsrückstand, ist der auch vorrangig vor anderen Forderungen? Kann mir da jemand weiterhelfen?
- luccimaus
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Ich meine auch dass die Unterhaltszahlungen vorgehen.
Hatten selbst erst letztens solch einen Fall. Bei Unterhaltszahlungen wird doch auch die Grenze im Ermessen des Gerichts gesetzt, oder?
Hatten selbst erst letztens solch einen Fall. Bei Unterhaltszahlungen wird doch auch die Grenze im Ermessen des Gerichts gesetzt, oder?
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Die sog. "Unterhaltspfändung" gegenüber der Bank ist doch nur eine "allgem. Konten-Pfändung". - Was sollte hier vorgehen ?
Ein "Vorrang" träfe m.E. nur bei Pfändung von Lohn / Gehalt usw. zu, doch nicht bei einer Kontenpfändung.
Nach den AGB rechnet die Bank erst mit "eigenen Forderungen" auf. Erst wenn dann noch etwas übrig bleibt, könnte ausgezahlt werden.
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Ein "Vorrang" träfe m.E. nur bei Pfändung von Lohn / Gehalt usw. zu, doch nicht bei einer Kontenpfändung.
Nach den AGB rechnet die Bank erst mit "eigenen Forderungen" auf. Erst wenn dann noch etwas übrig bleibt, könnte ausgezahlt werden.
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