Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pepe
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#1
10.02.2011, 16:23
Hallo Zusammen,
wir haben gegen einen säumigen Mieter ein Urteil mit folgenden Tenor:
1. Mieter muss räumen,
2. Mieter muss rückständige Miete in Höhe von 2.000 € zahlen und
3. Mieter muss bis zum Auszug monatlich 500 € zahlen.
Vermieter will nun (noch) nicht räumen, aber er will sein Geld.
Kann ich da einfach ganz normal die Zwangsvollstreckung wegen der 2.000 € und den aufgelaufenen 500 € pro Monat den GV beauftragen. Mieter wohnt ja noch in der Wohnung. Brauche ich da sonst noch irgendwelche Nachweise?
Besten Dank
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tweetyS
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#2
10.02.2011, 17:41
Ja, wegen der Geldbeträge kannst Du ganz normal vollstrecken - ohne weitere Nachweise.
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pepe
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