Huhu,
habe einen Fall, bei dem mein Chef und ich unterschiedlicher Meinung sind:
Kombiauftrag Pfändung und EV erfolgte
GV traf den Schuldner nicht an und setzte einen Termin zur Abgabe der EV an
Schuldner verzog in anderen Bezirk
Jetzt ist die Frage: Muss ich einen neuen Pfändungsauftrag an den GV des neuen Bezirkes stellen (denke ich) oder gilt der alte Auftrag noch weiter, obwohl ich den ja nur noch als Kopie habe (denkt Chef)?
Danke im Voraus.
Cindi
Schuldner vor Abgabe der EV verzogen
- Schlumpf71
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Habt Ihr denn den Titel zurückerhalten? Es muss neuer Antrag gestellt werden, da anderer GV zuständig. Die Kosten für die ZV an sich fallen dann aber nicht mehr an.
- Schlumpf71
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Ich denke nicht, die ZV-Gebühr ist ja schon entstanden, nun entsteht - bei eV - noch die Gebühr hierfür.
- Carmenzita
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In der Regel kann man nach 6 Monaten (nach der letzten ZV und einem neuen Auftrag) noch einmal die 3309 VV verlangen. Aber so wirklich festgeschrieben/geregelt ist es m.E. nicht. Die GVZ nehmen es so hin, sonst würden sie ja die Forderungskonten bemänglen die sie von mir bekommenIst das nicht von der Dauer des letzten ZV-Auftrages abhängig, ob man für den neuen eine erneute RA-Gebühr abrechnen kann?
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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