ich steh mal wieder ganz schön auf dem Schlauch.
Hatte dem Gerichtsvollzieher einen ZV-Auftrag mit Abnahme e. V. beantragt. Habe jetzt ein Schreiben vom GVZ bekommen, dass die Schuldnerin die e. V. abgegeben hat und er die Unterlagen ans Gericht geschickt hat, damit die uns das Vermögensverzeichnis übersenden.
Abgerechnet hat er eine Nicht erledigte Amtshandlung 200 pp Nr. 604 KV, Wegegeld 711KV und Auslagenpauschale 713 KV.
Wenn ich es jetzt verstehe, hat der einen Zwangsvollstreckungsversucht nicht unternommen (sonst hätten wir ja ein Protokoll zugeschickt bekommen?), obwohl er damit ebenfalls beauftragt wurde (deswegen die Abrechnung "nicht erledigte Amtshandlung"?). Er hat jedoch auch ein Wegegeld nach 711 KV abgerechnet. Wenn er keine ZV vorgenommen hat, wofür berechnet er dann das Wegegeld?
Kann mir jemand helfen? Kann ich den GVZ anschreiben, dass der die Zwangsvollstreckung noch vornehmen soll und uns ein Protokoll zuschicken soll?
Danke im Voraus.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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