Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schlumpf71
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#1

02.02.2011, 11:20

Hallo, habe eine Frage und komme irgendwie allein nicht weiter:

Schuldner hat vor Einleitung des Inso-Verfahrens geringe Zahlungen geleistet. Jetzt muss die Forderung angemeldet werden. Nun die Frage: Wie müssen die geleisteten Zahlungen angerechnet werden? Ganz normal nach § 367 BGB?

Habe irgendwie ein Brett vor dem Kopf, weiß hier nicht weiter!

Für Eure Hilfe schon einmal vielen Dank.

:thx
BabyBen

#2

02.02.2011, 11:21

ganz normal anrechnen
Gina

#3

02.02.2011, 11:22

Nimm das Brett weg und berechne das wie immer. Wie auch sonst? :D
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Schlumpf71
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#4

02.02.2011, 11:34

Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag.

:wippe
FreddyB

#5

02.02.2011, 11:37

Ja ganz normal, wenns der InoV durch Anfechtung wieder haben will, muss er wieder was tun.
BabyBen

#6

02.02.2011, 12:50

FreddyB hat geschrieben:Ja ganz normal, wenns der InoV durch Anfechtung wieder haben will, muss er wieder was tun.
deshalb in derartigen Fällen auch besser kein Forderungskonto mitschicken
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