Hallo, habe eine Frage und komme irgendwie allein nicht weiter:
Schuldner hat vor Einleitung des Inso-Verfahrens geringe Zahlungen geleistet. Jetzt muss die Forderung angemeldet werden. Nun die Frage: Wie müssen die geleisteten Zahlungen angerechnet werden? Ganz normal nach § 367 BGB?
Habe irgendwie ein Brett vor dem Kopf, weiß hier nicht weiter!
Für Eure Hilfe schon einmal vielen Dank.
Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren
- Schlumpf71
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Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag.
Ja ganz normal, wenns der InoV durch Anfechtung wieder haben will, muss er wieder was tun.
deshalb in derartigen Fällen auch besser kein Forderungskonto mitschickenFreddyB hat geschrieben:Ja ganz normal, wenns der InoV durch Anfechtung wieder haben will, muss er wieder was tun.