Tipp - PfüB + ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
* Anna Maria *
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 09.05.2010, 21:22
Software: RA-Micro
Wohnort: Lutherstadt-Wittenberg

#1

30.01.2011, 14:15

Hallo an alle,

bräuchte mal wieder Hilfe. Ich habe einen normalen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen eine Schuldner gestellt. Jetzt hatte ich von meinem Chef die Anweisung bei einem Steuerbüro anzurufen und nachzufragen, ob die Schuldnerin dort noch arbeitet und zack ich hatte die Info sie arbeitet dort.

Meine Frage ist jetzt wie händle ich das am Besten. Ich kann ja jetzt erstmal ein voläufiges Zahlungsverbot losschicken. Wir möchten ja das Arbeitseinkommen pfänden. Jetzt weiß ich natürlich nicht, was aus dem ZV-Auftrag wird. Möchte aber morgen mal den GVZ anrufen, damit er mir mal sagen kann, ob er schon bei ihr war usw. Mein Chef hatte die Idee, dass ich doch mit Sicherheit eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Titels für solche Fälle beantragen kann. Habt ihr damit Erfahrung? Geht sowas? Ich hab ja nur einen Monat Zeit nach dem vorläufigen Zahlungsverbot den PfüB zuzustellen.

Danke euch für jeden Tipp und Erfahrung.

LG Anna Maria
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#2

30.01.2011, 15:25

2. vollstreckbare Ausfertigung bekommst Du nur, wenn die 1. verloren ging. Anders kenne ich das nicht. Deshalb müsstest Du ggf. den GV-Auftrag zurücknehmen, um den Titel zurückzubekommen, damit Du den PfÜB beantragen kannst.
Ernie

#3

30.01.2011, 18:29

@ tweetyS: Sorry, aber Deine Ansicht ist nicht korrekt! Du musst unterscheiden zwischen "2. vollstreckbare Ausfertigung" wegen Verlustigkeit der ersten vollstreckbaren Ausfertigung und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung zum Zwecke der zeitgleichen Ausbringung mehrerer Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen oder mehrere Schuldner.

Gemäß § 733 ZPO beantragst Du eine weitere vollstreckbare Ausfertigung, um gegen den Schuldner zeitgleich mehrere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können.

Mustertext:

.... wird beantragt, dem Kläger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom .... zu erteilen.

Begründung:

Ein notwendiger Sachpfändungsauftrag beim Gerichtsvollzieher wurde am ..... ausgebracht, so dass der Vollstreckungstitel derzeit nicht abkömmlich ist.

Soweit dem Kläger bekannt ist, ist der Schuldner bei der Firma .... angestellt.

Da dringend in die vorstehend erwähnten Vermögenswerte (Lohn/Gehalt) vollstreckt werden muss, benötigt der Kläger die begehrte weitere vollstreckbare Ausfertigung gegen den Beklagten.

Rechtsanwalt
Jupp03/11

#4

30.01.2011, 20:17

Wenn ich beim Gericht arbeiten würde, käme die Akte mit der vorstehenden Begründung ganz nach unten, wenn man sich vorstellt, dass der Titel im Gerichsbezirk ist und dieser kurzfristig ohne weiteres für 1 Tag vom GV beschafft werden kann ...
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#5

30.01.2011, 22:34

@Ernie: Aha! Man lernt nie aus! ;-)

Funktioniert das in der Praxis auch zeitnah, dass die zweite vollstreckbare Ausf. übersandt wird?
Goldlöckchen

#6

31.01.2011, 08:23

Kurzfristig den Titel ohne weiters für 1 Tag vom GV beschaffen? Dass ich nicht lache!
Ernie

#7

31.01.2011, 11:37

tweetyS hat geschrieben:Funktioniert das in der Praxis auch zeitnah, dass die zweite vollstreckbare Ausf. übersandt wird?
Ja! Du musst dann später nur aufpassen, dass aus dem "richtigen" Titel die "richtige" Maßnahme ausgebracht wird! Die weitere vollstreckbare Ausfertigung wird nämlich nur explizit für z. B. die ins Auge gefasste Pfändung in Lohn-/Gehaltsansprüche erteilt.
Astrid101

#8

31.01.2011, 12:45

Rapunzel hat geschrieben:Kurzfristig den Titel ohne weiters für 1 Tag vom GV beschaffen? Dass ich nicht lache!
Hallo,

bin zufällig auf diesen Beitrag gestoßen, als ich etwas anderes suchte....

Also, ich glaube, dass man den Titel zügig zurückbekommt, hat man z.T. selbst in der Hand, ich habe bisher damit nur positive Erfahrungen gemacht.

Bis vor einem halben Jahr habe ich in einer größeren Stadt nahe Bremen gearbeitet. Ein Mdt. von uns hatte eine Forderung über 5.000 EUR, die ich auch zügig über das Mahnverfahren tituliert bekam. Dann boten sich mir mehrere Pfändungsmöglichkeiten (Sicherungshypothek eintragen, Vorsteuerpfändung beim Finanzamt und Kontopfändung). Ich habe die Sicherungshypothek beantragt und das GB-Amt auf dem Anschreiben um schnelle Rückgabe des Titels für weitere ZV-Maßnahmen gebeten und hatte ihn 2 Tage später wieder. Die Vorsteuer- und Kontopfändung habe ich in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und vorher beim AG in der ZV-Abt. angerufen und um schnelle Titelrückgabe gebeten, diesen hatte ich sogar binnen eines Tages wieder.

Vorteil war hier, dass ich in dieser Stadt schon 10 Jahre gearbeitet habe und dort GVs und Vollstreckungsbeamte bei den umliegenden AGs recht gut vom Telefon kannte. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es in größeren Städten wesentlich schwieriger ist die RPfl. und GVs dort zu zügigem Handeln zu bewegen.

Wollte nur mal mitteilen, dass es auch anders geht....

Aber das mit der zweiten Ausfertigung für Vollstreckungszwecke ist interessant, da mein jetziges Büro auch in München vollstreckt und dort die Uhren manchmal langsamer gehen!

Viele Grüße
Goldlöckchen

#9

31.01.2011, 13:12

Wenn ich ZV-Aufträge zurücknehme, weil zwischenzeitlich gezahlt wurde, dauert es mitunter Wochen, bis der GV die Unterlagen zurückschickt.

Und telefonisch um die Rückleitung bitten, kann sich auch als schwierig herausstellen, wenn der GV nur 1x in der Woche Sprechzeit hat.

Die Mitarbeiter von den AG´s sind meist schneller.
Jupp03/11

#10

31.01.2011, 14:24

Rapunzel hat geschrieben:Kurzfristig den Titel ohne weiters für 1 Tag vom GV beschaffen? Dass ich nicht lache!
Lach ruhig, es geht schneller :mrgreen:
Antworten