Sachen gibts die gibts echt nicht.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
In einer Forderungssache haben wir ein Annerkenntnisurteil erstritten und aus diesem und dem dazugehörigen KFB bereits zu vollstrecken versucht, vergeblich.
Nun meldet sich die Mandantschaft und bittet um Sachstandsmitteilung. Dabei fällt auf, dass lt PC das letzte Mal 2008 in der Akte etwas gemacht wurde. Die Akte wird Wochen, Monate, ein Halbes Jahr
![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
gesucht, vergeblich. Nun wurden alle hier vorhandenen Dokumente ausgedruckt und eine Akte rekonstruiert, der Schuldner wurde nochmals angeschrieben, aber natürlich keine Reaktion.
Jetzt soll ich die ZV wieder einleiten.
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
Jetzt mach ich grad den Antrag auf Erlasse einer 2. VA fertig. Als Begründung habe ich die Wahrheit reingeschrieben - was bleibt mir auch anderes übrig - Nur kann ich jetzt ja gar nichts glaubhaftmachen/belegen.
Ich befürchte dass der Antrag so nicht durchgehen könnte. Oder meint ihr der Grund ist peinlich genug, dass das Gericht mir glaubt?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Wie würdet ihr das machen?
Danke für eure Antworten Mesotty