Handakte verschlampt!!!! 2. vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mesotty
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#1

28.01.2011, 10:49

Hallo ihr Lieben,

Sachen gibts die gibts echt nicht. :roll:
In einer Forderungssache haben wir ein Annerkenntnisurteil erstritten und aus diesem und dem dazugehörigen KFB bereits zu vollstrecken versucht, vergeblich.

Nun meldet sich die Mandantschaft und bittet um Sachstandsmitteilung. Dabei fällt auf, dass lt PC das letzte Mal 2008 in der Akte etwas gemacht wurde. Die Akte wird Wochen, Monate, ein Halbes Jahr :!:
gesucht, vergeblich. Nun wurden alle hier vorhandenen Dokumente ausgedruckt und eine Akte rekonstruiert, der Schuldner wurde nochmals angeschrieben, aber natürlich keine Reaktion.

Jetzt soll ich die ZV wieder einleiten. :frust

Jetzt mach ich grad den Antrag auf Erlasse einer 2. VA fertig. Als Begründung habe ich die Wahrheit reingeschrieben - was bleibt mir auch anderes übrig - Nur kann ich jetzt ja gar nichts glaubhaftmachen/belegen.

Ich befürchte dass der Antrag so nicht durchgehen könnte. Oder meint ihr der Grund ist peinlich genug, dass das Gericht mir glaubt? :?:

Wie würdet ihr das machen?

Danke für eure Antworten Mesotty
Goldlöckchen

#2

28.01.2011, 10:52

Was wurde denn 2008 in der Akte gemacht? Sind die Titel vielleicht woanders abhanden gekommen. Habt ihr sie vielleicht versehentlich an den Mandanten geschickt?

Du musst Deine Ausführungen an Eides statt versichern. Dann gibt es mit der Erteilung 2. vollstreckbarer Ausfertigungen normalerweise keine Probleme. Erwähne auch - nach Rückversicherung - dass die Urteile dem Mdt. nicht vorliegen.
mesotty
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#3

28.01.2011, 11:04

danke Rapunzel für die Antwort.

Die Unterlagen sind/waren sicher bei uns. Es wurde 2008 zulentzt ein Pfüb gemacht, welcher erfolglos war, dann wurden TElefonate mit dem Schuldner zwecks Ratenzahlung geführt. Eine Rate wurde von dem Schuldner auch gezahlt. Danach erfolgten Erinnerungen unsererseits. Dann ist ende mit Infos.

Unserem Mandanten händigen wir in laufenden Sachen den Titel nie aus. Bei einem Pfüb werden ja mit Erlass die Unterlagen zurück geschickt. Da die Akte danach hier noch über ein halbes Jahr vorhanden war, und auch einiges an Schriftverkehr erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass falls die Unterlagen da schon nicht da gewesen sein sollten, entsprechende Maßnahmen ergriffen worden wären.

Dann werde ich jetzt das mit der e.V. und der Rückversicherung noch mit reinbringen und es versuchen, bleibt mir ja leider eh nichts anderes übrig.

danke mesotty
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jojo
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#4

28.01.2011, 11:33

Versichere den Sachverhalt anwaltich. Mir würde das reichen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Goldlöckchen

#5

28.01.2011, 11:42

Du bist ja auch ein Lieber.
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jojo
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#6

28.01.2011, 15:30

Das sehen die Anwälte hier gaaanz anders. Und sie haben Recht.. :mrgreen:
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Gina

#7

28.01.2011, 16:36

jojo hat geschrieben:Versichere den Sachverhalt anwaltich. Mir würde das reichen.
Da fällt mir so ganz spontan ein Thread im Rpfl-Forum zu ein zum Thema anwaltliche Versicherung und BerH.... :lol:

Was passiert ist, ist passiert. Darf nicht vorkommen, ist aber. Nicht zu ändern. Also muss eine 2. vollstr. Ausf. her. Hinzusetzen würde ich vielleicht noch, dass die erste vollst. Ausf. umgehend ans Gericht zurückgegeben wird, falls sie wieder auftaucht (wovon derzeit nicht ausgegangen wird) oder so was ähnliches.
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NORTHERN DINO
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#8

28.01.2011, 20:52

jojo hat geschrieben:Das sehen die Anwälte hier gaaanz anders. Und sie haben Recht.. :mrgreen:
:lol: :lol:
Komisch, bei mir ist das nicht anders...
Trotzdem würde auch mir die anwaltliche Versicherung ausreichen. 8)
~ Grüßle ~
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