Wie kommen die auf diese Summe?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Leonie
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#1

28.01.2011, 10:44

Hi,

mit Insolvenzsachen habe ich mich hier noch nie auseinander setzen müssen und auch mein Chef hat da wohl nicht so die Ahnung, die er haben sollte.
Vielleicht könnt ihr weiter helfen.

Wir haben von einem ehemaligen Arbeitgeber des Mandanten 200 Euro "Abfindung", die im Aufhebungsvertrag versprochen wurden, per PfüB geltend gemacht.
Der Aufhebungsvertrag ist aus Januar 2009.

Im Dezember 2010 ging die ehemalige Firma des Mandanten in Insolvenz.

Wir haben also in dieser Insolvenzsache 200 Euro + Zinsen + RA Gebühren/Gerichtskosten geltend gemacht, da kamen 312,74 Euro raus.
Und nun bekommen wir ein Schreiben, in dem steht:

"312,74 Gesamtforderung - Festgestellt in Höhe von 49,18. Rest in Höhe von 263,56 Euro bestritten".

Und ich soll nun toller Weise herusfinden, wie die auf die 49,18 Euro kommen.

Habt ihr eine Idee und könnt mir das erklären?

... die HF ist ja dennoch eigentlich 200 Euro?!
Goldlöckchen

#2

28.01.2011, 10:49

Normalerweise wird doch mitgeteilt, weswegen bestritten wurde. Frag doch einfach mal dort nach.
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#3

28.01.2011, 10:52

Bei Bemerkung steht nur, dass geprüft werden muss, ob ein Insolvenzgeldanspruch besteht und dass jede Partei die eigenen Gebühren in 1. Instanz trägt.

Dumm ist, dass ich schon angerufen habe, aber nicht kapiert habe, was die mir da erklärt haben.
Sie haben auch nur was von geteilten Gebühren gefaselt und mir die selbe Antwort mit geteilten Gebühren gegeben, als ich konkret fragte, wieso denn nicht die 200 Euro anerkannt werden.

Ich bin aus dem Gespräch einfach nicht schlau geworden, obwohl ich die gebeten habe, mir das mal zu erläutern.

Da kann ich ja nicht einfach nochmal anrufen... wie peinlich :( Das ging total daneben.
Zuletzt geändert von Leonie am 28.01.2011, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

28.01.2011, 10:52

Genau, direkt beim InsoVerw. anfragen, warum in Höhe von xy bestritten wurde
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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