Hallo liebe Leute,
ich stehe auf dem Schlauch!
Meine Chefin gibt mir einen vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich mit folgendem Inhalt:
1. Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis am sein Ende gefunden hat.
2. Bis zum vorgenannten Ende des Arbeitsverhälnitsses wird dieses ordnungsgemäß erfüllt, der Beklagte zahlt dem Kläger bis zum Vertragsende das vereinbarte Gehalt.
3. Der Beklagte zahlt eine Urlaubsabgeltung für Tage in Höhe von XY Brutto.
4. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.
Jetzt soll ich aus diesem Vergleich vollstrecken.
Habe versucht, vom ArbG eine vollstreckbare Ausfertigung zu bekommen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich selbst von Anwalt zu Anwalt zustellen soll. Habe ich gemacht. Aber die vollstreckbare Ausfertigung wird immer noch abgelehnt, mit dem Hinweis, dass es keinen vollstreckungsfähigen Inhalt gibt.
Was jetzt?
Das Einzige, was mir noch einfällt ist eine Klage auf Erfüllung (Abrechnung) und Zahlung (Netto Gehalt u. Urlaubsgeld, was bei der Abrechnung raus gekommen ist
Oder
Festsetzung eines Zwangsgeldes, damit er die Abrechnung vornimmt.
Aber dann habe ich noch immer keinen vollstreckbaren Titel. ODER?
Für jede Hilfe und jeden Denkanstoß riesig dankbar
Jutta
Vollstreckung aus einem Vergleich - Arbeitsgericht
- tweetyS
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Allein schon für Ziff. 3. bräuchtest Du doch eine vollstreckbare Ausfertigung!? Evtl. mal mit Gericht telefonieren.
Ich habe gerade nicht viel Zeit, aber schau doch mal, ob Du mit § 888 ZPO weiterkommst.
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- attuj
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Kollegin war heute persönlich beim Arbeitsgericht. Die lehnen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel ab. Kann ich denn aus Ziffer 3 vollstrecken obwohl vom Brutto-Betrag die Rede ist. Wäre toll, wenn Du mir - gerne auch erst morgen, heute geht das eh nicht mehr raus - da weiterhelfen könntest. Schönen Feierabend schon mal und
- tweetyS
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Also, ich kenne das so, dass der Bruttobetrag vollstreckt werden kann (ggf. abzgl. bez. netto). Md. müsste dann allerdings Steuer und Sozialversicherung abführen.
Hmm, warum Du keine vollstreckbare Ausfertigung bekommst, verstehe ich nicht ganz. Die VOLLSTRECKBARE Ausfertigung muss doch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden. Und für mich ist Ziff. 3 vollstreckungsfähig.
Ist Ziff. 2 genau so formuliert?
Bis morgen!
Hmm, warum Du keine vollstreckbare Ausfertigung bekommst, verstehe ich nicht ganz. Die VOLLSTRECKBARE Ausfertigung muss doch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden. Und für mich ist Ziff. 3 vollstreckungsfähig.
Ist Ziff. 2 genau so formuliert?
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Also ich hab auch schon eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten, auch wenn ein Teil des Vergleichs nicht vollstreckungsfähig ist. Ich versteh jetzt irgendwie nicht, warum das Gericht diese nicht erteilt. Naja, man muss wohl nicht alles wissen bzw. verstehen. Ich sehe das genauso, dass Ziff. 3. vollstreckungsfähig ist, weil hier der genaue Betrag angegeben ist.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- attuj
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Ja, die Formulierung habe ich genau abgeschrieben !
Wenn die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden muss, warum hat die Rechtspfelgerin dann die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt mit der Begründung, dass ich von Anwalt zu Anwalt zustellen soll? Lt. Angestellter beim Gericht hat die Richterin Vermerkt, dass es keinen vollstreckbaren Inhalt gäbe...
Wenn die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden muss, warum hat die Rechtspfelgerin dann die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung abgelehnt mit der Begründung, dass ich von Anwalt zu Anwalt zustellen soll? Lt. Angestellter beim Gericht hat die Richterin Vermerkt, dass es keinen vollstreckbaren Inhalt gäbe...
- tweetyS
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Hallo, attuj!
Evtl. solltet Ihr Euch doch nochmal mit dem Gericht wegen der Vollstreckbaren in Verbindung setzen.
Zu Ziff. 2: Da weiß ich nicht recht, ob/wie Ihr da mit § 888 ZPO weiterkommt. Kannst Du's mit Deiner Chefin besprechen?
Grüße
Evtl. solltet Ihr Euch doch nochmal mit dem Gericht wegen der Vollstreckbaren in Verbindung setzen.
Zu Ziff. 2: Da weiß ich nicht recht, ob/wie Ihr da mit § 888 ZPO weiterkommt. Kannst Du's mit Deiner Chefin besprechen?
Grüße
- jojo
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Also dat Ding hat nur zu Ziffer 3) einen vollstreckbaren Inhalt. Und es ist vollkommen egal, dat da brutto steht.
Also auf rechtsmittelfähige Entscheidung bestehen. Kommt die, Erinnerung einlegen. Kommt die nicht, ist das ein Fall für eine DAB.
Und das mit der Zustellung ist absoluter Quatsch, da das im Vollstreckungsverfahren, aber nicht im Klauselverfahren geprüft wird.
Außerdem schäm ich mich grade fremd.
Hinsichtlich des Restes hilft tatsächlich nur eine neue Klage.
Also auf rechtsmittelfähige Entscheidung bestehen. Kommt die, Erinnerung einlegen. Kommt die nicht, ist das ein Fall für eine DAB.
Und das mit der Zustellung ist absoluter Quatsch, da das im Vollstreckungsverfahren, aber nicht im Klauselverfahren geprüft wird.
Außerdem schäm ich mich grade fremd.
Hinsichtlich des Restes hilft tatsächlich nur eine neue Klage.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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