Forderungspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kaffeepad
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#1

21.01.2011, 22:16

Guten Abend, ich hoffe mir kann jemand helfen.

Folgender Fall: Unser Mandant hat einen Unfall verursacht und hatte aber Probleme bei der Abwicklung und hat uns beauftragt. Und huchhhhh der Unfallgegner ist ein alter Mandant von uns, gegen den wir schon einen eigenen Titel erwirkt haben. Nun zahlt die Haftpflichtversicherung den Unfallschaden an den Gegner, gegen den wir einen vollstreckbaren Titel in eigener Sache haben.

Ich möchte nun dieses Geld pfänden.

1. Ist dies möglich?
2. Was soll ich machen? Auszahlungsanspruch pfänden? oder lieber bei der Bank (vielleicht bekomme ich diese ja von der Haftpflichtversicherung gesagt) sofort ein vorläufiges Zahlungsverbot erlassen? Ich hoffe und denke die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten würde mit uns zusammen arbeiten.

Kann mir vielleicht jemand helfen? :oops:
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tweetyS
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#2

22.01.2011, 13:38

Hallo,

ich würde die Forderung an die Haftpflichtversicherung pfänden, dann bist Du direkt an der Quelle. Ob bei der Kontenpfändung was rauskommt, ist nicht so gewiss.

Vorläufiges Zahlungsverbot ist auf jeden Fall gut.

Schönes Wochenende!
Jupp03/11

#3

22.01.2011, 14:21

Wurde das Fahrzeug des Unfallgegners in einer Fachwerkstatt repariert?
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tweetyS
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#4

22.01.2011, 14:34

Cooler Gedanke, das mit der Fachwerkstatt (Stichwort "Abtretung")
Jupp03/11

#5

22.01.2011, 14:46

tweetyS hat geschrieben:Cooler Gedanke, das mit der Fachwerkstatt (Stichwort "Abtretung")
Dafür sind die alten Knacker hier und zwar rund um die Uhr :roll:
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Kaffeepad
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#6

24.01.2011, 09:00

Schon einmal vielen Dank für die Tipps, nun hatte ich aber noch in einem Beitrag diesen Vermerk gelesen

"Die Übertragbarkeit und damit auch die Pfändbarkeit gem. § 851 ZPO ist stark eingeschränkt.
Die Forderung kann nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die dem anspruchsberechtigten Schuldner zum Ersatz der zerstörten oder beschädigten Sache geliefert haben.
Nähers Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Anm. 310 und 320".

Trifft dies zu? Ich habe leider keinen Stöber zum nachlesen.

Lieber Schalke-Fan :) was meinst Du mit Abtretung? Könnte ich beim Autohaus pfänden?

Ich weis leider immer noch nicht weiter.....
grommelie
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#7

24.01.2011, 09:25

Wenn die Forderung an die Reparaturfirma abgetreten ist, wird Deine Pfändung nicht bedient werden, weil die Abtretung vorrangig ist. Aus diesem Grunde fragt Jupp berechtigterweise.
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#8

24.01.2011, 10:31

Ja sicher :oops: , stand leider auf der Leitung.

Danke für Eure Bemühungen.
Leider hat nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung unseres Mandanten diese bereits an den Schuldner ausgezahlt (gem. Kostenvoranschlag). Wir waren zu spät :evil: .

Wir werden nun ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. Vielleicht gibt der Schuldner das Geld nicht so schnell aus.
:thx
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