Hallo zusammen,
ich habe hier ein riesengroßes Problem. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Also wir sind betreibender Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren. Der erste Termin blieb ohne Gebote, der zweite ebefalls.
Nun hat das Gericht einen Aufhebungsbeschluss erlassen gem. § 77 Abs. 2 ZVG. Und nun weiß ich nicht, wie es weitergeht.
Lege ich gegen den Beschluss Beschwerde ein?
Bitte helft mir!
Vielen Dank und liebe Grüße
Eilt! Brauche ganz schnell Hilfe! ZVG
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- Absoluter Workaholic
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- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
mit dem Aufhebungsbeschluss ist das Verfahren beendet.
Danach wird der ZV-Vermerk im Grundbuch gelöscht.
Ich sehe keinen Beschwerdegrund.
Da ward ihr wohl auf den Termin schlecht vorbereitet.
Irgend jemand hätte bieten sollen.
S. Geiselmann
mit dem Aufhebungsbeschluss ist das Verfahren beendet.
Danach wird der ZV-Vermerk im Grundbuch gelöscht.
Ich sehe keinen Beschwerdegrund.
Da ward ihr wohl auf den Termin schlecht vorbereitet.
Irgend jemand hätte bieten sollen.
S. Geiselmann
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Hallo,
ja, aber nur bis zum Schluss der Bietestunde
S. Geiselmann
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S. Geiselmann