Einstw. Verf. auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bipe71
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#1

13.07.2010, 10:45

Moin,
am Ende dieser Woche bekomme ich wahrscheinlich eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch zur weiteren Veranlassung auf den Tisch geknallt. Wir werden wohl eine solche Verfügung beantragen müssen.

Wenn mir nun die Ausfertigung des Gerichts vorliegt, wie geht es dann weiter?

Mit der Zustellung an die Gegenseite ist doch allein nicht getan, oder? Es muss doch auch dem Grundbuchamt erkenntlich gemacht werden.

Wie ist der Verfahrensablauf?
Wer hat so etwas schon einmal gemacht und kann es mir - aufgrund der unerträglichen Hitze am besten in einfachen Worten :oops: - erklären.
Ich gerate gerade völlig in Panik :huch und fühle mich wie auf der :titanic

Liebe Grüße
Bipe
bipe71
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#2

15.07.2010, 09:19

Hat keiner eine Ahnung??
silvester
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#3

15.07.2010, 10:53

Die Eintragung des Widerspruchs setzt gemäß § 899 Abs. 2 Satz 1 eine Bewilligung des Betroffenen oder eine einstweilige Verfügung voraus. Die Eintragungsbewilligung muss dem Grundbuchamt durch öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO. Die einstweilige Verfügung ergeht durch Beschluss oder Urteil (§§ 936, 922 ZPO) und ist damit Inhalt einer öffentlichen Urkunde.

Ausfertigung der einstweiligen Verfügung an das Grundbuchamt senden mit dem Antrag auf eintragung des Widerspruch.
Xuka
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#4

15.07.2010, 11:18

:zustimm

Aber nicht vergessen, dass die einstweilige Verfügung auch der gegnerischen Partei zugestellt werden muss und zwar gem. §§ 929 Abs. 3, 936 ZPO binnen einer Woche nach Vollziehung (d. h. Eintragungsgesuch beim Grundbuchamt) und noch vor Ablauf der Monatsfrist für die Vollziehung.
bipe71
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#5

20.07.2010, 16:25

:thx :thx :thx

Leider habe ich eure Antworten erst heute gesehen. :oops:
Letzte Woche wurden mir die Antworten nicht angezeigt. Komisch :?

Ich hatte gestern noch mit einem RP gesprochen und der hat mir dies auch erklärt.
ReNoFa09
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#6

06.01.2011, 08:26

Halli Hallo :) ich versuche einfach mal mein Glück...ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen....
also ich bräuchte einen Textvorschlag für die oben genannte einstweilige Verfügung (für Widerspruch gegen eine Auflassungsvormerkung, da der Kauf des Grundstücks/Immobilie bösgläubig war)

Ich hatte so etwas leider noch nie...ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :!: :!: :!: :wink: :oops:

Liebe Grüße :)
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