am Ende dieser Woche bekomme ich wahrscheinlich eine einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch zur weiteren Veranlassung auf den Tisch geknallt. Wir werden wohl eine solche Verfügung beantragen müssen.
Wenn mir nun die Ausfertigung des Gerichts vorliegt, wie geht es dann weiter?
Mit der Zustellung an die Gegenseite ist doch allein nicht getan, oder? Es muss doch auch dem Grundbuchamt erkenntlich gemacht werden.
Wie ist der Verfahrensablauf?
Wer hat so etwas schon einmal gemacht und kann es mir - aufgrund der unerträglichen Hitze am besten in einfachen Worten
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich gerate gerade völlig in Panik
![Huch-Weg-Smiley :huch](./images/smilies/huch.gif)
![Titanic :titanic](./images/smilies/titanic.gif)
Liebe Grüße
Bipe