PfÜB möglich mit JobCenter & Arbeitgeber als Drittschuldner?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

04.01.2011, 18:06

@ Liesel: Aber wenn der Mandant bereits vor Beauftragung eV geleistet hat, so bestünde ja der Verdacht des Eingehungsbetrugs, so dass RA-Gebühren entsprechend auf unerlaubte Handlung gestützt werden könnten. DANN bestünden gute Aussichten auf erfolgreiche ZV bei Zusammenrechnung Lohn- und Sozialleistung!
Gina

#12

04.01.2011, 18:07

Andre Boine hat geschrieben: Ich würde hier was anderes versuchen: dem Schuldner klarmachen, dass der pfändbare Titel im Laufe der Zeit durch Zinsen, Gebühren etc. insgesamt leicht auf das Doppelte anwachsen kann. Wenn er den Rest seines Lebens nicht beabsichtigt auf HartzIV-Niveau rumzudümpeln, ist das vielleicht eine Motivation einem Zahlungsplan zuzustimmen.
Du glaubst gar nicht, wie gering die Forderungen sein können, derentwegen Insolvenzverfahren eröffnet werden..... :evil:

Deshalb wäre der Gedanke mit der vors. beg. unerl. Handlung gar nicht soooo der Dümmste. Man kann ja noch ´ne Feststellungsklage nachschieben, wenn man gute Gründe dafür findet. :roll:
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Liesel
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#13

04.01.2011, 18:13

@Ernie: Jep, du hast schon Recht. Denke aber mal, daß es selbst bei der Konstellation schwer wird, die unerlaubte Handlung nachzuweisen.

Wir hatten jetzt einen Fall, wo der Gegner das vom Mandanten gekaufte Auto nicht bezahlt hat. Nachdem uns bekannt wurde, daß er vorher die EV abgegeben hatte, haben wir auch den entsprechenden Antrag gestellt, welcher abgewiesen wurde. Die Richterin meinte, selbst wenn er vorher die EV abgegeben hat, kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, daß er zum Zeitpunkt des Autokaufes den Kaufpreis hätte nicht zahlen können. Parallel lief ein Ermittlungsverfahren. Dieses wurde allerdings vorläufig eingestellt bis der Zivilrechtsstreit geklärt ist.

Wie sagt man so schön: Da hat sich die Katze in den Schwanz gebissen. :mrgreen:
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Ernie

#14

04.01.2011, 18:20

@ Liesel: Wäre es allerdings im vorliegenden Fall so, dass die Fragestellerin einen gerichtlichen Titel (Urteil) in der Tasche hat, der ausdrücklich die unerlaubte Handlung festgestellt hat, sähe die Vollstreckung in diesem Fall schon positiv aus! :mrgreen:
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#15

04.01.2011, 18:33

Jep, du hast schon wieder Recht. :mrgreen:
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#16

05.01.2011, 09:54

danke für die zahlreichen wortmeldungen :)

unser VB stützt sich wirklich nur auf Forderung aus RA-Rechnung.... leider ist kein Schaden aus unerlaubter Handlung tituliert....

Das mit dem Eingehungsbetrug is nen netter Gedanke; sowas verfolgen wir in eigener Sache auch öfter, nur dann muss es sich schon um ne höhere Forderung handeln, damit der Arbeitsaufwand gerechtfertigt bleibt (Strafanzeige, Strafverfahren etc.). Hier handelt es sich leider "nur" um 200 € HF zzgl. Kosten & Zinsen und bei sowas machen wir keine Strafanzeigen...

Nochmal darauf zurückzukommen, dass im Hartz IV-Bescheid ja drin steht, wieviel jedem zusteht: dieser liegt mir leider leider leider nicht vor, sonst hätte ich das glaub ich schon erahnen können, dass das nix wird....

Aber eure Antworten haben mir schon sehr viel weitergeholfen und ich werde meiner Chefin sagen, dass sich die ZV hier nich lohnt, weil wir nicht über den Pfändungsfreibetrag kommen, auch nicht bei Zusammenlegung der Ansprüche, da die Leistung vom Amt auf die Mitglieder der BG aufgesplittet wird und nicht dem Schuldner alleine als Einkommen zugerechnet werden kann.

Ich hoffe, sie lässt jetzt erstmal locker in der Sache... :oops:
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#17

31.01.2011, 11:32

Hm, ich häng' mich mal wieder hinten dran:

Ich habe einen Schuldner, der lt Vermögensverzeichnis 181,54 € Unfallrente bezieht. Hinzu kommen ca 947,00 € brutto (ca 800 oder 796 € netto) Lohn und 326,00 € ALG2.

Für ein Kind zahlt er Naturalunterhalt und für das 2. nichts.

Ich weiß, daß er unter der Grenze liegt - aber nachdem ich mit seinem Arbeitgeber schon Kontakt hatte zwecks einer eventuellen Ratenzahlung, hat er seine Chefin frech angelogen. Angeblich hätte er bei uns eine Ratenvereinbarung geschlossen und die erste(n) Rate(n) wäre(n) auch schon gezahlt. Aber nichts war.

Jetzt habe ich noch eine Kontoverbindung erfahren und würde daher gern einen PfÜB mit den Drittschuldnern Bank, Finanzamt, Arbeitgeber, Unfallkasse und ArGe machen unter Zusammenrechnung der Einkommen - und sei es bloß, um den Schuldner zu ärgern.
Ist das ratsam? Oder sollte ich doch nochmal ein Schreiben an ihn schicken? So unter dem Motto:
Ich würde hier was anderes versuchen: dem Schuldner klarmachen, dass der pfändbare Titel im Laufe der Zeit durch Zinsen, Gebühren etc. insgesamt leicht auf das Doppelte anwachsen kann. Wenn er den Rest seines Lebens nicht beabsichtigt auf HartzIV-Niveau rumzudümpeln, ist das vielleicht eine Motivation einem Zahlungsplan zuzustimmen.
Außerdem arbeitet der gute Mann "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" schwarz - aber wie kann ich das noch abgreifen?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
tiko73

#18

07.07.2011, 11:09

Hallo zusammen :wink1

Ich hänge mich hier mal dran:

Ich hab hier ein VV vorliegen, ledige SU ohne Kinder bekommt 721,88 € ALG/Grundsicherung(?) und zusätzlich 340,79 € Erwerbsminderungsrente. Gelernt hat sie nix und ist im Moment arbeitslos.
Wenn ich diese Einkommen zusammenrechne, dann komme ich auf 1.062,67 € und somit einen pfändbaren Betrag von 21,78 €.
Kann ich die Einkommen einfach zusammenrechnen lassen und nen PÜ mit beiden Drittschuldnern machen? Macht das Sinn?

Hab sowas hier noch nie gehabt, dass ich nach Zusammenrechnung über der Pfändungsfreigrenze war.

Schon mal vielen Dank im Voraus :thx
Bis später :wink1
tiko73

#19

21.07.2011, 16:54

tiko73 hat geschrieben:Hallo zusammen :wink1

Ich hänge mich hier mal dran:

Ich hab hier ein VV vorliegen, ledige SU ohne Kinder bekommt 721,88 € ALG/Grundsicherung(?) und zusätzlich 340,79 € Erwerbsminderungsrente. Gelernt hat sie nix und ist im Moment arbeitslos.
Wenn ich diese Einkommen zusammenrechne, dann komme ich auf 1.062,67 € und somit einen pfändbaren Betrag von 21,78 €.
Kann ich die Einkommen einfach zusammenrechnen lassen und nen PÜ mit beiden Drittschuldnern machen? Macht das Sinn?

Hab sowas hier noch nie gehabt, dass ich nach Zusammenrechnung über der Pfändungsfreigrenze war.

Schon mal vielen Dank im Voraus :thx
Bis später :wink1

:schieb
Kann mir einer sagen, ob ich das so machen kann mit der Zusammenrechnung?
Wie gesagt, hab sowas bislang noch nicht gehabt.
tiko73

#20

20.08.2011, 11:09

So, ich hab das einfach mal gemacht gehabt - und siehe da, gestern kam die Nachricht vom Gericht, dass der PÜ erlassen wurde, wohl mit der Zusammenrechnung, jedenfalls kamen keine Monierungen :-)
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