Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Akte auf den Tisch bekommen und weiß nicht, wie ich da rangehen soll. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Unser Mandant (Auszubildender, geb. im Mai 1989) möchte, dass wir bei dem Arbeitgeber des Vaters pfänden, da dieser keinen Unterhalt an ihn zahlt.
Er hat einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Familiengerichts vom 30.07.2001. Demnach soll der Vater für den Sohn ab dem 01.07.2000
150,0 Prozent des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe zahlen. Der festgesetzte Unterhalt vermindert sich ab 01.07.2000 um 135,00 €.
Ferner soll ab dem 01.05.2001 ein Unterhaltsbetrag von 150,0 Prozent des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe zahlen. Ab 01.05.2001 abzüglich des jeweiligen hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind.
Meine Frage, seit wann der Vater keinen Unterhalt mehr zahle, sagte mir unser Mandant, dass dieser noch nie etwas gezahlt habe.
Was muss ich jetzt tun? Müssen wir erst eine aktuelle Unterhaltsberechnung vornehmen lassen? Was ist mit dem rückständigen Unterhalt für die Jahre von 2000 bis heute?
Für Ratschläge bzw. Tipps wäre ich sehr dankbar.
Eure SwaJa
Unterhaltspfändung
- Carmenzita
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Na das ist doch ne schöne laaange Aufgabe
Ich würde bei A anfangen (logische) d. h.: alle monatl. angefallenen Unterahltszahlungen seit dem 01.07.2000 in einem Fo-konto aufstellen, so dass man erst einmal einen Überblick über die Summe bekommt. Das dürfte eine Menge arbeit werden... ja und sobald du eine Summe x + Zinsen natürlich hast, kannst m. E. lustig drauf los pfänden
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- Carmenzita
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im Internet gibt es zahleiche Beispiele wie sie sich liest. einfach mal suchen...
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