Vermögensverzeichnis Auswertung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
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#11

28.12.2010, 16:35

Quasi ja. Ich nutze das allerdings in der Regel als 1. Schritt zu einer Ratenzahlungsvereinbarung. Muster hab ich grad nicht zur Hand. Könnte ich raussuchen, wird aber erst im neuen Jahr was.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Michael1974
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#12

28.12.2010, 16:38

Hallo liebe Leidensgenossinnen und Leidensgenossen...

ich würde prüfen, wann die Schuldner die EV abgegeben haben und wann die Verbindlichkeit entstanden ist, um evtl. eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug zu erheben.
Ihr glaubt gar nicht, woher selbst "arme" Schuldner auf einmal Geld auftreiben können, um angemessene Raten zu zahlen...

Leider ist dies nach meiner Erfahrung der einzige Weg, um Forderungen noch durchzusetzen.
Klappt aber leider auch nicht bei jedem Schuldner...

Liebe Grüße, Michael
mrsgoalkeeper
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#13

28.12.2010, 17:12

Naja, im Zweifelsfall bekommt der Schuldner eine Geldstrafe aufgebrummt. Und wen er dann wohl zuerst bezahlt? Den normalen Gläubiger oder die Staatskasse? Eine Strafanzeige ist in der Regel nur noch was fürs "Seelchen". Außerdem muss dem Mandanten klar sein, dass er ein paar Scheine auf den Tisch legen muss, quasi für nichts.
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Michael1974
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#14

28.12.2010, 17:22

Naja, unsere Schuldner werden immer verurteilt, die Geldbuße an die Gläubigerin zu zahlen, was in der Regel wenigstens der Höhe der Rechtsverfolgungskosten entspricht. Ist immer noch besser als gar nix...
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#15

28.12.2010, 20:51

Forderung ist aus dem Jahr 2008, EV aber erst aus Oktober 2010. Ansonsten machen wir das eher selten... Meistens doch noch zusätzliche Arbeit, bei der nichts rumkommt...

Aber wenn noch jemand ein Muster für mich hätte wegen dem Auszahlungsanspruch, wäre ich dankbar :)
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#16

18.01.2011, 14:47

:schieb
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#17

14.02.2011, 15:23

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#18

14.02.2011, 16:01

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#19

14.02.2011, 16:04

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#20

17.02.2011, 15:01

Hat zufällig noch jemand eine Idee wie ich an den Vornamen des Ehemannes der Schuldnerin komme?
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Seneca
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