Wir haben für unsere Mandantin die Zwangsversteigerung beantragt. Ihr wurde dafür Prozesskostenhilfe gewährt. Ein Versteigerungstermin ist schon anberaumt und findet bald statt, deshalb isses ziemlich eilig.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Zwischenzeitlich hat der Schuldner die Hauptforderung bezahlt und erwartet nun, dass wir den Versteigerungsantrag zurücknehmen. Er will außerdem die Kosten des Verfahrens bekanntgegeben wissen, weil er die auch noch bezahlen will, um die Sache endgültig abzuschließen. Wäre ja auch in unserem Interesse, aber wir trauen dem Braten nicht ganz ...
Nehmen wir den Antrag zurück, fällt die Kostenlast auf unsere Mandantin - die zwar PKH bewilligt bekommen hat, aber was ist, wenn diese wegen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse innerhalb der 4 Jahren aufgehoben wird?
Wir haben auch schon beim Gericht angefragt, ob die uns eine aktuelle Kostenübersicht zukommen lassen, damit wir es an den Schuldner zur Bezahlung weiterleiten. Aber das Gericht will das nicht machen, weil ja unsere Mandantin Kostenschuldner ist, und nicht der Schulner
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Weiß jemand Rat? Wie sollte man hier am taktisch klügsten vorgehen?