ich stehe gerade total auf dem Schlauch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Unser Mandant hat eine Forderung gegen den Schuldner i. H. v. ca. 400,00 €. Mein Chef wollte eine Sicherungshypothek eintragen lassen, dies geht lt. § 866 Abs. 3 Satz 1 ZPO aber leist erst bei einem Mindestbetrag von 750,00 €.
Laut Grundbuchauszug hat der Schuldner eine Eigentumswohnung und die Zwangsvollstreckung wurde angeordnet.
Jetzt soll ich mir überlegen, was es noch an Vollstreckungsmöglichkeiten gibt. Habe ich jetzt schon getan, mir fällt dummer weise nur nichts ein...
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Habt ihr eine Idee?
Ich danke euch schon jetzt!!