Zunächst wurde das Arbeitseinkommen der Schuldnerin gepfändet.
Auf den Gehaltsabrechnungen stand die Bankverbindung drauf, wo ihr Gehalt hin überwiesen wird.
Danach habe ich sofort ein vorl. Zahlungsverbot an die Bank gefertigt.
Von der Bank bekamen wir dann die Auskunft, dass die Schuldnerin nicht Kontoinhaberin ist und somit die Vollstreckung hinfällig ist.
Es muss doch irgendeine MÖglichkeit geben, das Gehalt von dem Konto zu pfänden. Leider ist mir nicht bekannt, wer Kontoinhaber ist.
Kann mir jemand sagen, wie ich weitervollstrecken kann? Irgendwelche §§ oder so was?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen wen???
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ich denke, das arbeitseinkommen wurde schon gepfändet??
Liebe Grüße
Bärchi
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wenn das gehalt direkt beim ag gepfändet wird, warum willst du dann das gehalt vom bankkonto pfänden. darauf geht doch dann eh nur noch der pfändungsfreie betrag ![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Bärchi
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supibaerchi hat geschrieben:wenn das gehalt direkt beim ag gepfändet wird, warum willst du dann das gehalt vom bankkonto pfänden. darauf geht doch dann eh nur noch der pfändungsfreie betrag
Das frage ich mich auch.
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Der Betrag auf dem Konto unterliegt aber erstmal nicht dem Pfändungsschutz ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass es kein pFändbarer Betrag gibt. Die kennen anscheinend keine Pfändungstabelle.
Jedenfalls haben wir dem Arbeitgeber Schadensersatzsansprüche angedroht, wenn er uns nicht den pfändbaren BEtrag überweist.
Solange wie wir mit den Streiten, wollte ich das Gehalt dann vom Konto pfänden bevors weg is.
Jedenfalls haben wir dem Arbeitgeber Schadensersatzsansprüche angedroht, wenn er uns nicht den pfändbaren BEtrag überweist.
Solange wie wir mit den Streiten, wollte ich das Gehalt dann vom Konto pfänden bevors weg is.
Wurde EV abgegeben? Wenn nicht den GVZ hinschicken mit EV Abnahme und dann siehst du ob der Schuldner ein eigenes Konto hat. Wenn das Geld an ein Konto eines Dritten geht, wird es schwer mit der Pfändung. Wüsste jetzt nicht wie sowas dann gehen könnte.
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Zunächst einmal müsste man herausbekommen, auf wessen Konto das Gehalt überwiesen wird (evtl. durch EV). Dann ist der Auszahlungsanspruch der Schuldnerin gegenüber des oder der Dritten (Kontoinhaber) pfändbar. Drittschuldner ist in diesem Fall nicht die Bank sondern der Kontoinhaber.