Vollstreckung Wiedereinsetzung in den Besitz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blackpowder
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#1

17.12.2010, 11:49

Hallo zusammen,

habe mal eine vollstreckungsrechtliche Frage, da ich hier grade eine entsprechende Akte auf dem Tisch habe:

Haben einen Titel im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter unserer Mandantschaft erwirkt, da dieser einfach die Schlösser ausgetauscht hat und die Mandanten vor verschlossener Tür standen. Wie vollstrecke ich einen solchen Titel? Gerichtsvollzieher losschicken oder entsprechenden Zwangsgeld / Ordnungsgeld Antrag beim Prozessgericht gestellt.

Danke euch im Voraus
sze
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#2

17.12.2010, 12:20

Was steht denn in der einstweiligen Verfügung? Soll die Tür binnen 24 Stunden oder 3 Tagen wieder geöffnet werden bzw. in den alten Zustand versetzt werden?
Einstweilige Verfügung bereits durch GV zugestellt?
Wenn Zeit verstrichen, Antrag auf Zwangsgeld stellen
Blackpowder
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#3

17.12.2010, 13:29

" Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, an den Verfügungskläger wieder den Besitz an der Wohnung XY einzuräumen".
Sejahrin
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#4

17.12.2010, 17:01

Ich würd sagen, dass ist ne vertretbare Handlung nach § 887 ZPO.

Guck mal hier oder such nach nem Vordruck :http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5944
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