Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kirschblüte
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#11
15.12.2010, 14:10
Ich bin ja eigentlich auch gläubigerfreundlich; es sei denn wir vertreten den DS, der keinen Bock auf die Sache hat
Ja, voll pfändbar aber in den Grenzen der Pfändungsfreigrenzen. Hab vorhin sowas gelesen wie, wenn die Zahlung nicht einem bestimmten Monat zuzurechnen ist, dann kann man sie auf 12 Monate umlegen....
![Prost - Sekt :sekt](./images/smilies/sekt.gif)
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Badeschlappe26
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#12
15.12.2010, 14:34
Aber sie ist doch einem Monat zuzurechnen - dem Dezember!!!!! Kohle raus an den Gläubiger! :twisted:
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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zmaus2003
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#13
15.12.2010, 15:13
wie jetzt kein bock????
wie badeschlappe schon bemerkt hat: kohle raus !!!
wo steht eigentlich, dass der bonus innerhalb der Pfändungsgrenzen pfändbar ist? meines Erachtens sind die 5000,00 voll pfändbar
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zmaus2003
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