Pfändungsfreigrenze einer Einmalzahlung

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Kirschblüte
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#11

15.12.2010, 14:10

Ich bin ja eigentlich auch gläubigerfreundlich; es sei denn wir vertreten den DS, der keinen Bock auf die Sache hat :)

Ja, voll pfändbar aber in den Grenzen der Pfändungsfreigrenzen. Hab vorhin sowas gelesen wie, wenn die Zahlung nicht einem bestimmten Monat zuzurechnen ist, dann kann man sie auf 12 Monate umlegen.... :sekt
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Badeschlappe26
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#12

15.12.2010, 14:34

Aber sie ist doch einem Monat zuzurechnen - dem Dezember!!!!! Kohle raus an den Gläubiger! :twisted:
Es grüßt

die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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zmaus2003
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#13

15.12.2010, 15:13

wie jetzt kein bock???? :shock:
wie badeschlappe schon bemerkt hat: kohle raus !!!
wo steht eigentlich, dass der bonus innerhalb der Pfändungsgrenzen pfändbar ist? meines Erachtens sind die 5000,00 voll pfändbar
Ernie

#14

16.12.2010, 10:28

Stöber, 13. Auflage, Rand-Nr. 985, 989, 881
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zmaus2003
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#15

16.12.2010, 15:04

danke ernie :thx
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