Hallo liebe Forenos,
ich hab mal eine Frage betrf. einer Lohnpfändung. Wir vertreten den Drittschuldner:
Drittschuldner entsendet seinen Arbeitnehmer ins Ausland. Der Arbeitnehmer bezieht dort seinen üblichen Lohn. Der Arbeitsvertrag in Deutschlande ruht solange wie der Arbeitnehmer (Schuldner) im Ausland ist. Dann kommt eine Lohnpfändung. DS teilt mit, dass die Pfändung anerkannt wird (Arbeitsverhältnis ruht ja), derzeit aber nicht mit Zahlungen gerechnet werden kann. So, jetzt zum Jahresende soll der Arbeitnehmer eine Boni-Zahlung in Höhe von 5.000,00 € von der Drittschuldnerin erhalten. Muss die DS jetzt etwas an die Gläubiber ausbezahlen? Wenn ja, wie viel? Oder anders gefragt, nach welchen Vorschriften? Irgendeiner der 850 wird es wohl sein. Aber lege ich die Einmalzahlung jetzt auf Monate um? Ich bin gerade völlig ratlos.
Vielen Dank für Hilfe
Sandy
Pfändungsfreigrenze einer Einmalzahlung
- Kirschblüte
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Der Arbeitnehmer ist im Ausland und der Arbeitsvetrag ruht - von wem kriegt er denn dann seinen monatlichen Lohn??!!
Was sind das für 5.000,00 €, die er da erhält?? Sehr irgendwie noch nicht durch.
Was sind das für 5.000,00 €, die er da erhält?? Sehr irgendwie noch nicht durch.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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- Kirschblüte
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Guten Morgen,
der Arbeitnehmer bezieht seinen Lohn von der ausländischen Tochterfirma der DS. Daher betrifft das die Pfändung gar nicht.
Diese 5.000,00 € sind eine Bonunszahlung, die erhält er, weil ein Gewinn in Höhe von soundso erzielt wurde. Die Bonunszahlung zahlt aber die DS direkt aus und nicht die ausländische Tochterfirma.
Daher muss man die glaub ich schon bei der Pfändung berücksichtigen, ich weiß eben nur nicht wie.
der Arbeitnehmer bezieht seinen Lohn von der ausländischen Tochterfirma der DS. Daher betrifft das die Pfändung gar nicht.
Diese 5.000,00 € sind eine Bonunszahlung, die erhält er, weil ein Gewinn in Höhe von soundso erzielt wurde. Die Bonunszahlung zahlt aber die DS direkt aus und nicht die ausländische Tochterfirma.
Daher muss man die glaub ich schon bei der Pfändung berücksichtigen, ich weiß eben nur nicht wie.
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M. E. ganz normal wie ein Monatsgehalt auch mit Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Wenn der DS aber weiß, dass dort von der Tochterfirma noch Geld an den Schuldner geht, müsste er das dann nicht bei der Pfändungsfreigrenze mit reinrechnen und diese gegebenenfalls außer Acht lassen, wenn die Zahlungen der Tochterfirma die Pfändungsgrenze bereits übersteigen?? Aber wahrscheinlich eher nicht, weil der PfüB sich ja nicht auf die Tochterfirma bezieht, wa?
Also zahlen müsst ihr definitiv was. Ich wäre für die kompletten 5.000,00 Euro - wobei ich aber immer gläubigerfreundlich denke.![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Also zahlen müsst ihr definitiv was. Ich wäre für die kompletten 5.000,00 Euro - wobei ich aber immer gläubigerfreundlich denke.
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Bei der vorzunehmenden Sonderzahlung handelt es sich meines Erachtens nach um eine Erfolgsbeteiligung. Diese unterliegen nicht dem Schutz des
§ 850 a ZPO, so dass es wie Arbeitseinkommen pfändbar ist.
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Also nehm ich 850c? @ Ernie? Dahin würd ich nämlich auch tendieren. Wobei die Variante die Bonuszahlung durch 12 teilen und somit auf die Moante umlegen auch toll ist. Dann müssten wir nix bezahlen
Zusammenrechnen geht nicht Badeschlappe, jeder DS muss nur seine Suppe kochen. Der Gläubiger muss, wenn er das so haben will, einen Antrag bei Gericht stellen![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Deswegen sind mir Schuldnervertreter meist immer unsympathisch.Sandy hat geschrieben:Wobei die Variante die Bonuszahlung durch 12 teilen und somit auf die Moante umlegen auch toll ist. Dann müssten wir nix bezahlen
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Zusammenrechnen geht nicht Badeschlappe, jeder DS muss nur seine Suppe kochen.
Ich weiß, ich weiß - ich bin doch aber immer so verdammich gläubigerfreundlich ...
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