Welche Kosten für Gläubiger bei Zwangsversteigerung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vorzimmerlöwe
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#1

13.12.2010, 16:33

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Mein Chef kam gerade zu mir und fragte, ob ich wüsste, welche Kosten für einen Gläubiger entstehen, wenn er Grundstücke zwangsversteigern lässt. Oder besser gefragt, wonach sich diese Kosten dann bemessen: nach dem Grundstückswert oder wonach sonst evtl.? Und was in der Regel so ein Gutachten kostet.
Ich konnte ihm da aber leider auch nix sagen, da ich so eine Sache auch noch nie hatte.

Kann mir von euch jemand was Genaueres sagen?

LG
Geiselmann
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#2

13.12.2010, 18:28

Hallo,

dem Gläubiger wird gem. GKG KV 2210 die Festgebühr von 50 Euro zzgl. Zustellungsauslagen für die Anordnung bzw. den Beitritt zum Verfahren in Rechnung gestellt. Wird der Antrag vor dem Erlass des Beschlusses zurückgenommen, wird die Gebühr nicht erhoben.
Darüber hinaus entstehen die Kosten gem.
GKG KV 2212 0,5 aus VKW
GKG KV 2213 0,5 aus VKW
GKG KV 2215 0,5 aus Erlös (Meistgebot und best. bl. Rechte)
GKG KV 9002 Zustellungsauslagen bei mehr als 10 Zustellungen
GKG KV 9004 Veröffentlichungsauslagen
GKG KV 9005 Sachverständigenentschädigung

Vorschusspraxis der Gerichte:
Di Vorschusspraxis der Gerichte ist z.T. recht unterschiedlich. Dies rührt daher, dass in § 15 GKG lediglich bestimmt ist, dass spätestens bei der Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins ein Vorschuss in Höhe einer doppelten Terminsgebühr zu erheben ist.

Bei der Versteigerung eines Einfamilienhaus wird der Antragsteller mit einem Vorschuss von ca. 2.500 - 3.000 €, für Sachverständigengutachten und Veröffentlichungen, zu rechnen haben.

S. Geiselmann
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#3

15.12.2010, 09:11

:thx
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