Pfändungsfreigrenze einer Einmalzahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#1

13.12.2010, 16:39

Hallo liebe Forenos,

ich hab mal eine Frage betrf. einer Lohnpfändung. Wir vertreten den Drittschuldner:

Drittschuldner entsendet seinen Arbeitnehmer ins Ausland. Der Arbeitnehmer bezieht dort seinen üblichen Lohn. Der Arbeitsvertrag in Deutschlande ruht solange wie der Arbeitnehmer (Schuldner) im Ausland ist. Dann kommt eine Lohnpfändung. DS teilt mit, dass die Pfändung anerkannt wird (Arbeitsverhältnis ruht ja), derzeit aber nicht mit Zahlungen gerechnet werden kann. So, jetzt zum Jahresende soll der Arbeitnehmer eine Boni-Zahlung in Höhe von 5.000,00 € von der Drittschuldnerin erhalten. Muss die DS jetzt etwas an die Gläubiber ausbezahlen? Wenn ja, wie viel? Oder anders gefragt, nach welchen Vorschriften? Irgendeiner der 850 wird es wohl sein. Aber lege ich die Einmalzahlung jetzt auf Monate um? Ich bin gerade völlig ratlos.

Vielen Dank für Hilfe
Sandy
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

13.12.2010, 17:37

Der Arbeitnehmer ist im Ausland und der Arbeitsvetrag ruht - von wem kriegt er denn dann seinen monatlichen Lohn??!!

Was sind das für 5.000,00 €, die er da erhält?? Sehr irgendwie noch nicht durch.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#3

14.12.2010, 08:26

Guten Morgen,

der Arbeitnehmer bezieht seinen Lohn von der ausländischen Tochterfirma der DS. Daher betrifft das die Pfändung gar nicht.

Diese 5.000,00 € sind eine Bonunszahlung, die erhält er, weil ein Gewinn in Höhe von soundso erzielt wurde. Die Bonunszahlung zahlt aber die DS direkt aus und nicht die ausländische Tochterfirma.
Daher muss man die glaub ich schon bei der Pfändung berücksichtigen, ich weiß eben nur nicht wie.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

14.12.2010, 09:12

M. E. ganz normal wie ein Monatsgehalt auch mit Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#5

14.12.2010, 12:08

Wenn der DS aber weiß, dass dort von der Tochterfirma noch Geld an den Schuldner geht, müsste er das dann nicht bei der Pfändungsfreigrenze mit reinrechnen und diese gegebenenfalls außer Acht lassen, wenn die Zahlungen der Tochterfirma die Pfändungsgrenze bereits übersteigen?? Aber wahrscheinlich eher nicht, weil der PfüB sich ja nicht auf die Tochterfirma bezieht, wa?

Also zahlen müsst ihr definitiv was. Ich wäre für die kompletten 5.000,00 Euro - wobei ich aber immer gläubigerfreundlich denke. :mrgreen:
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Ernie

#6

14.12.2010, 12:15

Bei der vorzunehmenden Sonderzahlung handelt es sich meines Erachtens nach um eine Erfolgsbeteiligung. Diese unterliegen nicht dem Schutz des
§ 850 a ZPO, so dass es wie Arbeitseinkommen pfändbar ist.
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#7

15.12.2010, 10:25

Also nehm ich 850c? @ Ernie? Dahin würd ich nämlich auch tendieren. Wobei die Variante die Bonuszahlung durch 12 teilen und somit auf die Moante umlegen auch toll ist. Dann müssten wir nix bezahlen :)

Zusammenrechnen geht nicht Badeschlappe, jeder DS muss nur seine Suppe kochen. Der Gläubiger muss, wenn er das so haben will, einen Antrag bei Gericht stellen ;)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#8

15.12.2010, 10:37

Sandy hat geschrieben:Wobei die Variante die Bonuszahlung durch 12 teilen und somit auf die Moante umlegen auch toll ist. Dann müssten wir nix bezahlen :)
Deswegen sind mir Schuldnervertreter meist immer unsympathisch. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#9

15.12.2010, 11:25

Zusammenrechnen geht nicht Badeschlappe, jeder DS muss nur seine Suppe kochen.

Ich weiß, ich weiß - ich bin doch aber immer so verdammich gläubigerfreundlich ...
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 501
Registriert: 29.09.2008, 15:08
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#10

15.12.2010, 11:28

sind Bonuszahlungen nicht sogar voll pfändbar ???
Antworten