Berliner Räumung, Katze gepfändet?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ZVAnfänger
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 09.09.2009, 15:38

#1

13.12.2010, 12:50

Hallo zusammen,

mier ist hier heute morgen etwas extrem kurioses passiert:
Wir betreiben eine Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell. Der Gerichtsvollzieher nimmt dennoch erstmal 1.000,00 Euro Vorschuss. Dann ruft er heute morgen vom Termin aus an und sagt, es gäbe eine Katze, die man nicht fangen könnte, deswegen will er die Räumung abbrechen. Die Katze sei Problem unserer Mandantschaft, da wir unser Vermieterpfandrecht geltend gemacht haben.

Ich habe ihn dann auf 811c hingewiesen, worauf er meinte, den prüft er nicht. Dann haben wir die Katze freigegeben und zum Glück konnte sie dann ein Nachbar fangen.

Ich bin von der ganzen Geschichte noch total verwirrt, hat jemand schonmal Erfahrung in dieser Hinsicht gemacht?

Grüßle
Benutzeravatar
Yvi_882
Forenfachkraft
Beiträge: 207
Registriert: 14.10.2009, 11:03

#2

13.12.2010, 13:41

Hallo,

also ich habe so etwas auch noch nie gehört. Auch dass der GVZ einen Vorschuss von 1.000.-- € haben möchte.
Er kann auch nicht einfach Haustiere pfänden, da sie ja, wie bereits erwähnt unter § 811 c ZPO fallen. Außerdem kann er doch nicht meinen, dass er gewisse Paragraphen nicht überprüft. Gesetz ist Gesetz.

Handelt es sich denn um eine Rassekatze, aus deren Verkauf ein hoher Gewinn zu erwarten ist?
Zuletzt geändert von Yvi_882 am 13.12.2010, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
d771072
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 30.05.2008, 09:39
Beruf: Gerichtsvollzieher

#3

13.12.2010, 14:11

Ihr habt an allen in der Wohnung befindlichen Sachen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Der GV hat nach dem Urteil des BGH nicht zu prüfen, ob diese Sachen pfändbar sind. Wenn bei diesen Sachen nun eben auch mal eine Katze ist, ist das euer Problem. Bei einer ordentlichen Räumung wäre euch das nicht passiert.
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#4

13.12.2010, 15:10

d771072 hat geschrieben:Ihr habt an allen in der Wohnung befindlichen Sachen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Der GV hat nach dem Urteil des BGH nicht zu prüfen, ob diese Sachen pfändbar sind. Wenn bei diesen Sachen nun eben auch mal eine Katze ist, ist das euer Problem. Bei einer ordentlichen Räumung wäre euch das nicht passiert.
:genau
Benutzeravatar
Yvi_882
Forenfachkraft
Beiträge: 207
Registriert: 14.10.2009, 11:03

#5

13.12.2010, 15:14

Bin ich auch wieder schlauer geworden. Wußte echt nicht, dass so etwas geht.
Sejahrin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 14.12.2010, 09:52

#6

14.12.2010, 17:17

Für eine Räumung nach dem Berliner Modell verlangt der GVZ 1.000 €? Das find ich aber schon komisch, bei uns wollen die dann 150,00 € haben, wird ja meistens nur das Schloss ausgetauscht und der Rest bleibt wie es ist.

Es gibt doch extra das Berliner Modell dafür, dass man Kosten spart.
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#7

14.12.2010, 17:25

Das mit der Katze ist korrekt, aber die 1000 € finde ich auch etwas schräg. Kenne ich so auch nicht. Vielleicht sagt Herr Stummeyer noch mal was dazu?
LG Grübchen
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#8

15.12.2010, 08:15

Nein, sagt er nicht, da mir der Betrag auch etwas zu hoch vorkommt.
Ich verlange bei Berliner Räumungen einen Vorschuss in Höhe von 250,00 €.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#9

15.12.2010, 10:24

Wir hatten die Berliner Räumung noch nicht sehr häufig, aber stutzig hätte mich der Betrag auch gemacht.
Wenn die Sache vorüber ist, einfach mal eine genaue Kostenaufstellung des GVZ anfordern, kann ja auch sein, das ihr 800 € wieder bekommt.

Blöde Frage vielleicht, aber wenn beim Berliner Modell letztlich nur der Mieter vor die Tür gesetzt wird und das Schloss gewechselt wird, warum dann eine Katze einfangen wollen? Drinlassen, Gläubiger zügig informieren (obwohl der ja meist dabei ist) und dann ist gut. Oder bin ich damit jetzt tierfeindlich?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Antworten