Eintragung Pfändung Miterbenanteil im Grundbuch?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

10.12.2010, 12:25

Hallo, ich möchte eine Pfändung eines Miterbenanteils im Grundbuch eintragen lassen. Nun hat mich das Grundbuchamt angerufen und mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich ist, weil der Zuschlagsbeschluss schon ergangen ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Geiselmann
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#2

10.12.2010, 17:54

Hallo,

nach der Zuschlagserteilung seztz sich die Gemeinschaft am Erlös fort.
Mit Zuschlag erwirbt der Ersteher Eigentum, daher kann keine Eintragung mehr im Grundbuch erfolgen.

S. Geiselmann
haribo
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#3

10.12.2010, 19:57

Hallo, vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe ja bei allen Miterben den Anteil gepfändet. Wie läuft es denn dann bei der Erlösverteilung?

Gruß haribo
Geiselmann
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#4

11.12.2010, 15:24

Hallo,

dem Versteigerungsgericht nachweisen, dass der Erbteil wirksam gepfändet wurde.
Danach s. Stöber, 14. Auflage Rdnr. 1698

S. Geiselmann
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