Wie Aufhebung/Einstellung der Lohnpfändung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ratlos1987
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#1

10.12.2010, 13:50

Hallo an alle,

folgendes Problem: unser Mandant hat Unterhaltspflichten gegenüber 2 Kindern. Der Unterhalt wird regelmäßig von seinem Gehalt gepfändet. NUn sind die Unterhaltstitel abgelaufen (seit 08/10). Die Pfändung geht allerdings weiter, da noch rückständiger Unterhalt besteht.

Meine Frage: Wie erreiche ich nun die Einstellung der Pfändung? Der Arbeitgeber besteht auf einen Beschluss nach 769 ZPO. Die Gläubigerin möchte gegenüber der Drittschuldnerun keine Verzichtserklärung abgeben.

Und nun? Habt Ihr ein Musterantrag für mich, wie ich die Pfändung einstellen lassen kann?
Sam29

#2

10.12.2010, 13:52

Eine Pfändung wird erst dann aufgehoben, wenn die Forderung komplett tituliert ist. Dies erklärt der DS. Wenn noch rückständiger Unterhalt besteht, ist die Pfändung auch weiterhin zu belassen.
ratlos1987
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#3

10.12.2010, 13:56

Danke für Deine Antwort..

Du meinste sicher : bis die Forderung komplett "beglichen ist", oder? :oops:

Soll ich nun abwarten, bis der Betrag vollständig beglichen ist und mit dem Drittschuldner schön KOntakt halten?
Gina

#4

10.12.2010, 15:31

Ja, wie sonst? Das Gehalt ist (auch) wegen der Rückstände gepfändet und wenn die nicht bezahlt sind, läuft die Pfändung, bis sie bezahlt sind.
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Bino
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#5

10.12.2010, 23:12

Das Gehalt ist (auch) wegen der Rückstände gepfändet
Ist das denn in dem Fall hier tatsächlich auch so?
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Gina

#6

11.12.2010, 08:44

Steht oben:".... da noch rückständiger Unterhalt besteht."
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Bino
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#7

11.12.2010, 12:11

naja, da steht "besteht" aber da steht nicht, dass der auch mitgepfändet wurde.
Ich kam ja nur darauf, weil ratlos1987 gefragt hat, wie sie die Pfändung einstellen kann. Und ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass sie das nicht gefragt hätte, wenn der rückständige Unterhalt mit gepfändet worden wäre, denn dann gäbe es ja keinen Grund, die Pfändung aufzuheben. Deswegen kam ich darauf.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Gina

#8

11.12.2010, 12:20

Okay, warten wir ab, was ratlos1987 dazu noch sagt. :D :wink:
Sam29

#9

11.12.2010, 15:24

Wenn jemand schreibt, dass eine Unterhaltspfändung läuft, dann kann auch davon ausgegangen werden, dass der rückständige Unterhalt mit gepfändet worrden ist. Wer auch schon einmal eine Unterhaltspfändung veranlasst hat, wird wissen, dass immer der rückständige Unterhalt mit gepfändet wird.
Der Arbeitgeber sprich der DS wird nicht umsonst einen Beschluss nach § 769 ZPO vernlasst haben wollen.
Gina

#10

11.12.2010, 16:36

Geht Unterhaltspfändung ohne Rückstände überhaupt? Ich meine nicht. Steht irgendwo m.E. in den Weiten der ZPO. Bin aber nicht sicher und mag jetzt nicht suchen ;)
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