Einstellungsbeschluss aufgehoben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mona87
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#1

09.12.2010, 17:10

hallo zusammen,

wir haben eine Pfüb gemacht. Provisionsansprüche haben wir gepfändet. Dann hat der Gegner beantragt, dass der pfüb aufgehoben wird, weil das sein einziges einkommen ist.
Danach wurde die ZV aus dem Pfüb einstweilen eingestellt mit der Maßgabe, dass die bewirkte Pfändung bestehen bleibt.

Jetz hab ich hier einen Einstellungsbeschluss wonach der Beschluss über die ZV-Einstellung aufgehoben wird!???

Ich versteh dass so, dass die Provisionsansürüche immer noch gepfändet sind oder???

vielen Dank schon mal für eure antworten.

liebe grüße
mona
Randfichte72
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#2

09.12.2010, 18:55

ja, das hört sich so an, Obwohl ich die Akte ja nicht kenne und den Inhalt des Beschlusses auch nicht wörtlich. Jetzt müsste die DSin/der DS die entsprechende Erklärung abgeben.
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Bino
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#3

09.12.2010, 19:03

Sehe ich auch so.
In so einem Fall schicke ich aber trotzdem immer den Beschluss dem DS zu (obwohl er den Beschluss auch erhalten müsste) und bitte um weitere Veranlassung, also entweder Abgabe der DS-Erklärung und/oder Auszahlung der gepfändeten Beträge.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
mona87
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#4

10.12.2010, 10:13

supi ihr habt mir wirklich geholfen :)) dankeschön!
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