Zustellung vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1

09.12.2010, 16:19

Hallo!

Ich habe hier mein allererstes Zahlungsverbot :D das jetzt an den Schuldner und den Drittschuldner zugestellt werden muss. Ich würde die Zustellung gern direkt über einen GVZ veranlassen wollen bin mir aber unsicher, welche Wahl ich jetzt treffen soll. Mein Schuldner ist in Niedersachsen und mein Drittschuldner in NRW... welcher GVZ ist die klügere Wahl, am Sitz des Schuldners oder des Drittschuldners oder ist das für die weitere ZV vollkommen unerheblich?

Für eure Erfahrungen wäre ich euch wirklich sehr dankbar, da man ja während der ZV nicht unnötig Zeit vertrödeln möchte :oops:

Dankeschön!
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sunny84
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#2

09.12.2010, 16:28

Das VZV kannst du zustellen lassen, von wem du willst. Du kannst auch einen GV bei euch vor Ort damit beauftragt.
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Frau Cindy
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#3

09.12.2010, 16:38

:zustimm

Der schickt es nämlich auch nur per Post.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#4

09.12.2010, 16:38

Stimme sunny zu. Ich nehme immer einen hier bei mir vor Ort, der sich bisher als zuverlässig rausgestellt hat und ich weiß, dass die Sache bei ihm zügig bearbeitet wird.
ReLo
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#5

09.12.2010, 16:44

Hallo und vielen Dank! Dann nehme ich jemanden von hier.
oeLeipzig

#6

09.12.2010, 17:13

Hallo ReLo,

wir hatten auch einmal diese Thematik.

Oftmals gehen wir folgende Tour:

1. Zustellung vom GV im Zuständigkeitsbezirk des Schuldners, dieser veranlasst entweder die Zustellung direkt an die Drittschuldner oder vermittelt die Aufträge an die zuständigen GV einfach weiter.

Wir erfahren dann auch die unterschiedlichsten Vorschriften; Vorallem, wenn der Schuldner dort wohnt, der eine Drittschuldner da und der Andere da und so weiter ...

Viel Erfolg!

Liebe Grüße
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