Zwangsvollstreckung bei Teilungsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mini-me
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#1

07.12.2010, 15:29

Hallo,

die Schuldnerin unseres Mandantin ist zusammen mit ihrem Sohn Eigentümerin eines Grundstückes. Nun ist im Grundbuch der Versteigerungsvermerk zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft eingetragen.

Kann, und wenn ja wie, ich hier irgendwie vollstrecken? Beitritt zur Zwangsversteigerung geht meiner Meinung nach nicht.

Da der Erwerber nicht bekannt ist, sehe ich derzeit auch keine Möglichkeit für einen PÜ.

Wer hat eine Idee?

m-m
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Liesel
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#2

07.12.2010, 15:38

Sind Grundschulden eingetragen? Dann könntest du ggf. Rückgewährsansprüche pfänden.
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#3

07.12.2010, 20:15

weswegen sollte kein beitritt möglich sein?
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mini-me
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#4

08.12.2010, 16:16

Ich habe mich jetzt mal durch verschiedene Foren und Beiträge gehangelt. Dort wird immer nur geschrieben, dass lediglich ein Miteigentümer beitreten kann.

Es ist ja keine Zwangsversteigerung in dem Sinne, so dass der Beitritt eines Dritten möglich wäre.
Geiselmann
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#5

09.12.2010, 20:56

Hallo,

Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung sind unterschiedliche Verfahren.
Mit einem Titel kann nur zur Vollstreckuzngsversteigerung beigetreten werden.

Allerdings könnt ihr mit dem Titel den Aufhebungsanspruch eures Schuldners pfänden und dann selbst an seiner Stelle die Teilungsversteigerung betreiben.

S. Geiselmann
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mini-me
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#6

10.12.2010, 12:11

Super, Danke.

Ich will ja nicht gierig sein :oops: aber hast Du villeicht die passende Formulierung für den PÜ, im Stöber find ich nix und meine lose Blattsammlung kennt das auch nicht.

:thx

m-m
Ernie

#7

10.12.2010, 12:24

werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners auf

a) Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft, die am Grundstück Flur Flurstück der Gemarkung, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Blatt besteht;

b) Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilen entsprechenden Teilung des Erlöses;

c) Auszahlung/Auskehrung des infolge Erteilung des Zuschlages als anteiliger Erlösanspruch innerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Aufhebung der Gemeinschaft (Gesch.-Nr.: ) zu verteilenden Erlöses;

einschließlich künftig fällig werdender Ansprüche aus gleichem Rechtsgrund gepfändet.

Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten.

Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und den gepfändeten Anteil, insbesondere ihre Einziehung und Übertragung zu enthalten.

Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und der gepfändete Anteil dem Gläubiger zur Einziehung überweisen.
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mini-me
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#8

10.12.2010, 13:08

Danke.

Aber wer ist Drittschuldner?
Ernie

#9

10.12.2010, 13:16

Die anderen Miteigentümer!
ich
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#10

27.01.2011, 12:41

ich habe da auch mal eine Frage zu diesem Thema:

Muss ich bei meinem Antrag zum Beitritt zur Zwangsversteigerung den Titel sowie sämtliche weitere Vollstreckungsunterlagen (auf denen ZV-Kosten nachvollziehbar sind) im Original vorlegen oder reicht eine Kopie vom Titel und ein Forderungskonto?
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