Restschuldversagung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
jessi91
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 25.06.2010, 11:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Kirchheim Teck

#1

07.12.2010, 12:29

:?:

hab hier ein Beschluss, in welchem der Schuldnerin die Restschuldbefreiung angekündigt wurde.

Davor haben wir überhaupt keine Unterlagen erhalten, zwecks Forderungsanmeldung oder so..und jettz läuft im Moment die Wohlverhaltensphase..

Ist das ein Grund zur Restschuldversagung?? Was können wir als Gläubiger machen??

Vielen Dank für eure Hilfe :)
Benutzeravatar
Schlaubi wieder da
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 07.09.2010, 11:14
Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
Software: Andere
Wohnort: Bramborg

#2

07.12.2010, 13:07

Handelt es sich denn um eine Forderung nach Eröffnung des InsO-Verfahrens??
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
jessi91
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 25.06.2010, 11:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Kirchheim Teck

#3

07.12.2010, 13:39

nein..die Forderung ist tituliert seit 2004 und das Verfahren wurde 2009 eröffnet
Benutzeravatar
Schlaubi wieder da
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 07.09.2010, 11:14
Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
Software: Andere
Wohnort: Bramborg

#4

07.12.2010, 13:50

Da die Veröffentlichungen in den entsprechenden Internetportalen und Tageszeitung veröffentlicht wird, hat jeder Gläubiger die Möglichkeit von dem eröffneten InsoVerfahren Kenntnis zu erlangen. Selbst im Streitfall hat der Gläubiger Pech, da dieses In-Kenntnis-Setzen auch greift, wenn der Gläubiger tatsächlich erst nach Abschluß des InsoVerfahrens Kenntnis von der Eröffnung erlangt und eine etwaige Verteilung der Masse erfolgt ist.

Forderungen kann man nur bis zum Schlusstermin anmelden. Mit Schlusstermin ist das eigentliche Insolvenzverfahren beendet. Der Schuldner muß sich danach eben nur noch Wohlverhalten. Wenn es eine Forderung vor Insolvenzeröffnung ist, ist es Pech.

Falls es Neuschulden sind, werden diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
jessi91
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 25.06.2010, 11:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Kirchheim Teck

#5

07.12.2010, 14:40

oh man so ein mist..ich dachte das wäre ein Grund zur Restschuldversagung, weil der Schuldner nicht alle Gläubiger genannt hat und somit unrichtige bzw. unvollständige Angaben geamcht hat....

naja dann haben wir wohl pech...vielen dank für die Hilfe :)
Gina

#6

07.12.2010, 20:34

@Schlaubi:
Sowas von :genau
Antworten