Beitritt einer WEG in die Zwangsversteigerung § 27 ZVG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hellsleeper666
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#1

02.12.2010, 09:18

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Sache, die mich irre macht.
Wir vertreten eine WEG. Sicherungshypothek habe ich eintragen lassen, Zwangsversteigerung beantragt. Dann noch einen Antrag gestellt auf § 10 I 2 ZVG, da die gesamte Forderung gem. §§ 16 II, 28 II, V WEG geschuldet werden. Nach nunmehr knapp einem Jahr, stellt sich heraus, dass der Antrag so nicht akzeptiert werden kann. Nach einem Telefonat mit einem sehr netten Rechtspfleger (wirklich nett) hat der mir gesagt, ich müsste einen

ganz neuen Beitrittsantrag stellen.

Er ist zwar sehr nett, aber den Antrag wollte er mir auch nicht fertig machen :cry: LOGISCH :lol:

Kann mir vielleicht jemand ein Muster schicken, wie ich einen Beitritt für eine WEG beantrage, der sowohl gem. § 27 ZVG als auch nach § 10 I 2 ZVG richtig ist. Ich bin am Ende meiner Kräfte, da mich die WEG-Mitglieder extrem nerven und mein Chef es sich mal wieder einfach macht, indem er sagt: MACH MAL....

Ihr seid meine letzte Hoffnung... HILFEEEEEE
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Hellsleeper666
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#2

02.12.2010, 10:07

Kann mir niemand helfen?

Biiiiittttteeeee, ich brauche EUCH :cry:
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Geiselmann
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#3

02.12.2010, 19:06

Hallo,

bei dem Antrag handelt es sich um einen ganz normalen Beitrittsantrag.
Sie müssen nur zum Ausdrück bringen, dass für die Ansprüche des Vorrecht des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Anspruch genommen wird.
Weiter ist dieses Vorrecht auf 5 % des Verkehrswerts zu begrenzen und gem. § 10 Abs. 3 ZVG ist der Einheitswert nachzuweisen.

Was hat der Rechtspfleger genau moniert?

S. Geiselmann
Skadi3
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#4

03.12.2010, 09:09

Hallo,

ich habe gerade so eine Sache abgeschlossen... war bei mir eine Premiere..

Wir haben einfach gegenüber dem Gericht angezeigt, dass wir die WEG vertreten und namens und in Vollmacht der Mandantin die titulierte Forderung zum Verteilungstermin angemeldet.. Dann habe ich noch eine genaue Aufstellung der Forderungen im Schriftsatz an sich vorgenommen und auch trotzdem noch eine Forderungsaufstellung samt Original des Titels beigefügt.. wichtig ist, dass du mitteilst, welche Rangklasse beansprucht wird.. die Ansprüche einer WEG werden in der Rangklasse 2 berücksichtigt..

So ist mein Antrag jedenfalls durchgegangen.. die Rechtspflegerin war auch bei mir wirklich nett und hat oft angerufen und mir hilfreiche Tipps gegeben...

ich hoffe, ich konnte dir bissl helfen...
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Hellsleeper666
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#5

03.12.2010, 11:07

Danke Skadi3.

Also brauche ich überhaupt keine großartigen Anträge mit §§-Benennung stellen, sondern (wie bei einer normalen Sicherunghypothek) einfach alles detailliert aufführen, nochmal auf § 10 ZVG hinweisen und das ist dann der Beitritt?

Wäre genial, denn ich bin echt nur noch genervt von der Sache
:thx
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Hellsleeper666
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#6

03.12.2010, 11:51

DANKE AUCH S. GEISELMANN.

Mein Problem ist der Beitrittsantrag.

Ich soll einen Beitrittsantrag für eine WEG stellen.
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#7

05.12.2010, 08:13

Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

In Sachen

WEG....
-Gläubigerin-

gegen

...
-Schuldner-

hat die Gläubigerin gegen den Schuldner folgenden dinglichen Anspruch in Rangklasse § 10 Abs.1 Nr. 2 ZVG , aus dem Vollstreckungsbescheid....

5.000,00 € Hauptforderung zzgl. Zinsen (begrenzt auf 5 % des VKW)

Wegen diesem dinglichen Anspruch und den Kosten des Verfahrens beantragen wir den

Beitritt

zur Zwangsversteigerung des im Grundbuch von Ulm, Heft Nr. 0185, Bestandsverzeichnis, auf den Namen des Schuldners eingetragenen
Wohnungseigentums

...

zuzulassen.

Grüße

S. Geiselmann
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#8

06.12.2010, 11:22

:thx :thx :thx :thx

SUPER, das sollte mir weiterhelfen....
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