Sorry, für die absolut dämliche Frage!
Habe dies noch nie gemacht, aber so eben überlege ich, ob ich den Gegenanwalt im Rubrum des ZV-Antrages für den Schuldner mit angeben muss, wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war im Prozess.
Weiß auch nicht, warum ich auf diese Idee komme, bin mir gerade völlig unsicher, ob ich dies eventuell tun muss. Wie gesagt, bisher habe ich dies nie getan.
Wie macht ihr das?