Vollstreckung möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moli
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#1

01.12.2010, 10:40

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem.
Unserer Klage ist im Urteil stattgegeben, die Widerklage des Gegners wurde abgewiesen. Gegner hat jetzt nur bezüglich der Widerklage Berufung eingelegt.

Kann ich bezüglich unseres Klageanspruchs schon den Rechtskraftvermerk beantragen und vollstrecken?

Die Sache eilt. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gruß
LG Moli
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domel 3008
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#2

01.12.2010, 16:44

aber das urteil ist doch dann noch gar nicht rechtskräftig, oder?
Moli
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#3

01.12.2010, 16:54

Da Berufung ja nur wegen des Widerklage eingelegt wurde, müsste unser Teil ja eigentlich rechtskräftig sein. Ich habe auch schon bei Gericht angerufen. Ich kann dort Rechtskraft nur für unsere Klage beantragen, der ja stattgegeben wurde. Der Gegner hat nur Berufung wegen der Abweisung seiner Widerklage eingelegt.
LG Moli
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domel 3008
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#4

01.12.2010, 17:21

also wenn die frist zur einlegung der Berufung gegen euer urteil bereits abgelaufen ist, dann würde ich rechtskraftvermerk beantragen und los gehts mit der ZV
Moli
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#5

01.12.2010, 17:38

Hab ich gemacht. Danke und ich wünsche noch einen schönen Abend.
LG Moli
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