Ich brauch schon wieder mal eure Hilfe
Ich hab hier ne ZV-Akte, aus der jahrelang vollstreckt wurde. Nun ist der Schuldner in Insolvenz und wir haben auch unsere Forderung brav angemeldet. Die Forderung wurde auch vollumfänglich anerkannt und zur InsO-Tabelle angemeldet bzw. aufgenommen. Unser Titel wurde geprüft und mit Feststellungsvermerk versehen an uns zurückgesandt.
Nun hab ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Auszuges aus der InsO-Tabelle hinsichtlich unserer angemeldeten Forderung vorliegen mit der üblichen ZV-Klausel "Vorstehende Ausfertigung wird der Gläubigerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".
Was nun? Sowas hatte ich noch nie und normal ist es doch so, dass man wg. InsO-Verfahren bei Schuldnern nicht vollstrecken kann. Kann ich das nun doch und wenn ja, wie mach ich das am besten? Wie ganz normale ZV, nur dass mein Titel jetzt nicht mehr der Vollstreckungsbescheid, sondern der Auszug aus der InsO-Tabelle ist???
Ich bin gerade völlig ratlos....
Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.
- Trynnchylld
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- Registriert: 29.03.2010, 10:04
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Vollstrecken kannst du nur, wenn ihr die Restschuldbefreiung versagt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass dies bereits erfolgt ist, nachdem ihr einen vollstreckbaren Tabellenauszug bekommen habt?
Wenn ja, kannst du wie gewohnt vollstrecken, Titel ist in dem Fall der vollstreckbare Tabellenauszug, ansonsten ergeben sich keine Unterschiede.
Wenn ja, kannst du wie gewohnt vollstrecken, Titel ist in dem Fall der vollstreckbare Tabellenauszug, ansonsten ergeben sich keine Unterschiede.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Habt ihr zufällig eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet? Sonst wäre es recht ungewöhnlich, dass ihr einen vollstreckbaren Tabellenauszug erhalten habt.
Erkundige dich erstmal, bevor du Kosten verursachst.
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Also dass SleazZ einen vollstreckbaren Tabellenauszug bekommen hat, deutet darauf hin, dass hier die Vollstreckung möglich ist. Fraglich ist, ob bei einem Schuldner, der gerade aus dem Insolvenzverfahren kommt, was zu holen ist.