Pfändung von teuren Autos

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Walle
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#1

25.11.2010, 14:02

Hallo alle zusammen,

habe folgenden Sachverhalt:

Wir haben gegen eine GbR ein Urteil über € 100.000,00 und ein KfB über knapp € 7.000,00. Nun soll ich eine Sicherungshypothek eintragen lassen und von dem einen Schuldner seinen Audi A8 L pfänden lassen. Da ich für jede Vollstreckungshandlung ja auch den Titel brauche, wollte ich die Sicherungshypthek (über € 20.000,00) mit dem Urteil eintragen lassen und mit meinem KfB den Audi pfänden. Habe mal im Internet recherchiert. Der Wagen müsste mindestens € 20.000 - € 30.000,00 wert sein. Kann ich trotz meines mickrigen KfB-Betrages den teuren Wagen pfänden lassen?
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Zonnie
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#2

25.11.2010, 14:50

Glaube nicht, dass das geht, denn die Forderung wäre ja quasi dreifach überzahlt... Schick doch alle Unterlagen zum Eintragen der Sicherungshypothek mit der Bitte, die Titel möglichst schnell/unverzüglich wieder zurückzusenden, da du sie für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigst. Denk dran, dass die ZV aus einem KFB frühestens 14 Tage nach Zustellung erfolgen darf.
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Liesel
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#3

25.11.2010, 14:59

Wieso sollte das nicht gehen? Allerdings sollte wohl vorher abgeklärt werden, ob das Fahrzeug Eigentum und nicht geleast / finanziert ist.
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misspinky1984
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#4

25.11.2010, 15:00

Natürlich geht das. Ist Euch etwas darüber bekannt, ob das Fahrzeug tatsächlich dem Schuldner gehört?! Vielleicht ist es geleast?!
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#5

25.11.2010, 15:02

@misspinky: Schön, daß wir uns einig sind. :mrgreen:
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#6

25.11.2010, 15:07

@Liesel: :blumen
@walle: Du darfst ja auch nicht vergessen, dass das Fahrzeug nicht gleich zum aktuellen Preis versteigert wird :wink: Meistens bestimmt der GVZ für die Versteigerung ein Mindestgebot (= mindestens Hälfte des aktuellen Wertes); vgl. § 817a ZPO - von daher brauchst Du keine Bedenken wegen der Höhe Deines KfBs haben
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#7

25.11.2010, 15:11

Soweit ich weiß, ist er der Halter, ob der pkw geleast ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

mal eine ganz blöde frage, angenommen der gv sagt, dass es nicht gehen würde, weil mein titelbetrag zu "wenig" ist. kann ich dann, falls mir bis dahin der urteil vorliegt, dann das urteil hinterherschicken, ohne dass der mandant irgendwelche "rangverluste" hast?

so vage habe ich noch den begriff "austauschpfändung" im hinterkopf. lernt man ja in der berufsschule und hat dann nie wieder was damit zu tun - ich zumindest nicht. würde sowas auch in betracht kommen?
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misspinky1984
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#8

25.11.2010, 15:19

Bzgl. der Austauschpfändung kannst Du Dir ja mal § 811a ZPO durchlesen ... sofern der Schuldner beruflich auf sein Kfz zwingend angewiesen ist und kein weiteres Kfz zur Verfügung hat, muss es miz Sicherheit kein A8 sein, um seine Termine wahrzunehmen :wink: aber so eine Austauschpfändung ist ja zunächst erst einmal wieder ein großer Kostenpunkt für den Gläubiger, daher wird es in der Praxis nicht wirklich oft gemacht.
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#9

25.11.2010, 15:26

Walle hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist er der Halter, ob der pkw geleast ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber genau das solltest du vor einer eventuellen Pfändung abklären.
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