Hilfe!
Unser Mandant hat seinen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten.
Könne wir damit jetzt von den Gläubigern die Herausgabe der Vollstreckungstitel fordern?
Müßten doch jetzt damit erledigt sein. ODER?
Titelherausgabe bei Restschuldbefreiung
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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M. E. schon, wenn die 6 Jahre um sind und die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Mit den Titeln ist doch - sofern Insolvenzgläubiger - nichts mehr anzufangen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
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Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Also ich als Gläubiger würde unter Verweis auf §303 InsO vorerst verweigern.
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)