![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich habe eine PfüB mit 4 Drittschuldnern beantragt und die Gegenstandswerte zur Berechnung der RA-Gebühren entsprechend addiert (LG Koblenz, Beschluss 06.02.09, 2 T 92/08).
Der Rechtspfleger kürzt bei Erlass des Pfübs die Gebühren
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich mach ne Erinnerung, dieser wird stattgegeben
![Steckenpferd :stecken](./images/smilies/bud.gif)
Frage: Wat mach ick nu mit dem ursprünglichen PfüB? Da stehen ja praktisch noch die gekürzten Gebühren drin. Muss ich da ne Berichtigung mit erneuter Zustellung oder ne Verbindung von Beschluss und PfüB beantragen?
Steh da irgendwie aufm Schlauch...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)