Ich lebe in einem anderen Bundesland, als BabyBen. Ich handhabe es aber genauso. Wenn sich aus Titel nebst Zinsen und Kosten mehr ergibt, als angemeldet, wird festgestellt. Wird zuviel festgestellt, muss sich der Schuldner wehren. Und im persönlichen Gespräch mit dem Schuldner wird gefragt: Hast du im Rahmen von ZV-Maßnahmen in den letzten Monaten vor Antragstellung gezahlt? Kontoauszüge werden ebenfalls geprüft.
Damit sollte der Prüfungspflicht Genüge getan sein.
Forderungsanmeldung ohne Zahlungen des Schuldners?
- Loki
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Wir haben Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Insoeröffnung erhalten. Aber nicht aus der ZV, sondern der Schuldner hat freiwillig gezahlt. Sind diese Zahlungen auch gefährdet, wenn ich diese mit Datum angebe?
Ja auf jeden Fall sind die anfechtbar ("drei Monate vor dem Antrag oder danach" steht im Gesetz. Und nach dem Antrag sind die Zahlungen dann auf alle Fälle erfolgt). Das muss der Schuldner aber eigentlich selbst dem Verwalter mitteilen, so dass dem Verwalter das ohnehin auffallen müsste. Spätestens bei Durchsicht der Kontoauszüge des Schuldners ist Schluss mit lustig.Loki hat geschrieben:Wir haben Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Insoeröffnung erhalten. Aber nicht aus der ZV, sondern der Schuldner hat freiwillig gezahlt. Sind diese Zahlungen auch gefährdet, wenn ich diese mit Datum angebe?
Das musst Du selbst entscheiden. Hast Du gewußt, dass der Schuldner wirtschaftlich "auf dem letzten Loch pfeift". Dann ja - ansonsten nein.Loki hat geschrieben:Wir haben Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Insoeröffnung erhalten. Aber nicht aus der ZV, sondern der Schuldner hat freiwillig gezahlt. Sind diese Zahlungen auch gefährdet, wenn ich diese mit Datum angebe?
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hallo zusammen hab hier schon überall über die suchfunktion gesucht aber nix passendes gefunden, deshalb schreib ich einfach mal hier meine frage rein.
ich habe hier so einen ähnlichen fall, da hat aber nicht der schuldner gezahlt sondern ein drittschuldner. kann diese zahlung der IV auch zurückfodern??
ich bitte um schnelle antwort, da morgen die anmeldungsfrist abläuft. dankeschön. lg mona
ich habe hier so einen ähnlichen fall, da hat aber nicht der schuldner gezahlt sondern ein drittschuldner. kann diese zahlung der IV auch zurückfodern??
ich bitte um schnelle antwort, da morgen die anmeldungsfrist abläuft. dankeschön. lg mona
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BabyBen hat geschrieben:Das musst Du selbst entscheiden. Hast Du gewußt, dass der Schuldner wirtschaftlich "auf dem letzten Loch pfeift". Dann ja - ansonsten nein.Loki hat geschrieben:Wir haben Zahlungen in den letzten drei Monaten vor Insoeröffnung erhalten. Aber nicht aus der ZV, sondern der Schuldner hat freiwillig gezahlt. Sind diese Zahlungen auch gefährdet, wenn ich diese mit Datum angebe?
Wir haben es in bislang einer Akte hinbekommen, dass der IV das Geld nicht zurückerhalten hat. Der Schuldner hatte freiwillig nach außergerichtlicher Aufforderung (ohne Titel o.ä.) gezahlt. Das hatte der IV dann nach Erklärung akzeptiert.
@Mona87: Ja, der IV kann auch das vom DS gezahlte Geld zurückfordern. Die Zahlung ist im Rahmen der ZV erfolgt, von wem spielt dabei keine Rolle.
Auch wenn es ärgerlich ist, aber es geht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich