Vollstreckung aus notarieller Urkunde in eigener Sache

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

17.11.2010, 10:47

Hallo,

ich möchte aus einer notariellen Urkunde vollstrecken. Wir waren als Notar tätig und meine Kollegin hat nun eine vollstreckbare Urkunde erstellt. Sie ist zugestellt und ich soll nun die Vollstreckung einleiten.

Frage:

Mir ist so, als dass ich irgendwo mal gelesen hätte, dass ich in diesem Fall für diese Vollstreckung (also in eigener Sache) keine ZV-Gebühren nehmen kann.

Oder irre ich mich da?Wenn nicht, kann mir jemand einen Hinweis geben, dass ich das noch einmal für mich nachlesen kann. Ich finde in meinen Büchern keinen Hinweis, vielleicht suche ich an der falschen Stelle.

acilegna
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lucy1510
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#2

17.11.2010, 11:03

Gebühren entstehen schon und die kannst Du auch geltend machen, nur die MwSt. nicht.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Jupp03/11

#3

17.11.2010, 11:25

Sofern der Notar seine Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Kostenschuldner geltend machen muss, erhält der Notar dafür keine Gebühren. Er erhält nur die tatsächlichen Auslagen für GV-Kosten.
acilegna
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#4

17.11.2010, 12:23

Hm, jetzt habe ich zwei unterschiedliche Aussagen, wo kann ich das denn nachlesen?

Ich dachte auch, dass keine Kosten entstehen, mein Chef will es aber schwarz auf weiß sehen.

Hat jemand zufällig Lektüre darüber?
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