Guten Morgen!
Der Schuldner unseres Mandanten hat Privatinsolvenz angemeldet und Restschuldbefreiung zugesprochen bekommen. Die Forderung unseres Mandanten ist erst danach entstanden. Er gehört also nicht mehr zu den Insolvenzgläubigern.
Können wir trotzdem beantragen, dass die Restschuldbefreiung widerrufen werden soll? Können wir nach der Insolvenz den Schuldner wieder in Anspruch nehmen?
Restschuldbefreiung, dann Auftrag
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Wenn ich das recht im Kopf habe ist es so, dass nur Insolvenzgläubiger den Antrag stellen können, die Restschuldbefreiung zu widerrufen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Warum willst du das denn tun? Wenn ihr Neugläubiger seid, könnt ihr nach Ablauf der 6 Jahre fröhlich vollstrecken und die Konkurrenz geht gegen Null, wenn ihr als einziger Neugläubiger existiert… Aber wenn du unbedingt danach noch weitere Gläubiger neben dir haben willst, kannst du’s gern versuchen. Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Stimme Eve zu. Für Euch ist es ja von Vorteil, wenn später keine anderen Gläubiger da sind, die auch das Geld oder den Rang ablaufen...
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Es ist alles gesagt: Neuforderungen sind kein Grund, Restschuldbefreiung zu versagen. Neugläubiger können munter weitermachen.