Pfändung von Stammeinlage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

10.11.2010, 11:19

Hallo Ihr Lieben,

habe einen Titel in eigener Sache gegen einen Schuldner. (Privattitel)

Habe herausgefunden, dass dieser zwischenzeitlich seit 04.11.2010 Geschäftsführer einer GmbH ist.

Nun dachte ich, ich könne das Geschäftsführergehalt pfänden. Jedoch erklärte mir meine Kollegin aus dem Notariat, dass der Geschäftsführer nicht unbedingt bei der GmbH angestellt sein muss. Sie hat von ZV jedoch keine Ahnung. Ich soll mir die Gesellschafterliste ausdrucken. Das habe ich gemacht und herausgefunden, dass mein Schuldner Gesellschafter der GmbH ist, mit einer Stammeinlage von 25.000,00 €.

Bin etwas hilflos. Kann ich nun das Geschäftsführergehalt pfänden - (Drittschuldner wäre dann die GmbH - richtig?) und kann ich außerdem auch das Stammkapital pfänden. Wer ist denn da der Drittschuldner. Der Schuldner selbst? Oder die GmbH? Würde dies überhaupt Sinn machen.

Möchte nichts falsch machen und diese Sache ist für mich Neuland. Gebe zu, dass ich mich ziemlich dämlich anstelle.

Wer kann mir behilflich sein?

Lieben Dank
jessi91
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#2

10.11.2010, 11:57

Du kannst den Geschäftsanteil des Gesellschafters pfänden, da ist DS so wie du gesagt, die Gesellschaft ....

Die Stammeinlage von der GmbH an sich kannst du nicht pfänden, da der Titel nur gegen ihn läuft und nicht gegen die GmbH selbst....
acilegna
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#3

10.11.2010, 12:10

Vielen Dank,

dann begebe ich mich mal auf die Sache nach dem Text für den Geschäftsanteil.

acilegna
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