Pfändung von Pferden???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
humpi
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#11

09.11.2010, 13:21

Auf alle Fälle!!! :!: Wenn es keinen Equidenpass geben sollte (in den werden Impfungen ja auch eingetragen), dann sollte es zumindest einen Impfausweis geben. Der ist zwar nicht Pflicht, aber jeder sorgfältig arbeitende Tierarzt lässt ihn sich vorlegen und trägt dort entsprechend ein.
Stöffi
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#12

09.11.2010, 18:04

wieder was dazu gelernt :)
Erdbeerschnute
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#13

16.11.2010, 13:28

Hallo,

habe die Sache immer noch aufm Tisch. Habe gerade mit dem GV telefoniert. Er meinte ich soll einen normalen ZV-Auftrag hinschicken mit den Zusätzen, dass er die Pferde pfänden und verwerten soll? Hat jemand ne Idee wie es am besten formuliere. :thx
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