Irgend etwas pfändbares dabei?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuzZi
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#1

05.11.2010, 09:35

Guten Morgen,

hab einer ehemaliegen Mandantin die EV abnehmen lassen. Sie gibt darin an, ALG II zu bekommen sowie zwei Konten zu haben, von denen eines mit 1.400,-- € und das andere mit 8.000,-- € in den Miesen sein soll. Weiter gibt sie an, dass sie Unterstützung von Freunden und Familie erhält und vom ehemaligen Arbeitgeber noch 470,-- € zu bekommen hat. Dieser sei untergetaucht und die Forderung nicht tituliert.

Auf dem Protokoll hab ich gesehen, dass auch noch eine Versicherung ihr die EV hat abnehmen lassen. Die EV ist eine Woche alt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich trotz allem die Konten dicht machen sollte, P-Konten sinds mit Sicherheit nicht. Es geht hier um ca. 300,-- €.

Was meint ihr? :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ernie

#2

05.11.2010, 10:01

Gutes Geld hinterher werfen?
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LuzZi
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#3

05.11.2010, 10:02

Eben genau darum gehts mir ja. M. E. lohnt es sich überhaupt nicht, aber ich dachte, jemand hier findet vllt. noch etwas, was ich übersehen habe.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gina

#4

05.11.2010, 10:29

An dem ehemaligen Arbeitgeber würde ich mal dranbleiben. Irgendwas in den Weiten des Netzes zu finden?
TanjaM
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#5

05.11.2010, 10:39

Bei der geringen HF stimmt doch Kosten/Nutzen-Rechnung nicht....
acilegna
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#6

05.11.2010, 11:14

Abrechnen und Kosten nach § 788 ZPO festsetzen lassen.

Ggf. drei Jahre verfristen oder Titel Mandant aushändigen!

LG
acilegna
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Liesel
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#7

05.11.2010, 11:17

@acilegna: Hier geht es um eine Gebührenforderung gegen eine ehemalige Mandantin. An wen soll denn abgerechnet und ein Titel ausgehändigt werden? :roll:
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acilegna
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#8

05.11.2010, 11:18

Hallo,

sorry, habe gerade erst gesehen, ihr vollstreckt gegen den eigenen Mandanten. Dann natürlich die Titel nicht aushändigen :-). Die Sache kannst Du im Augenblick abhaken. Versuch es in drei Jahren noch mal. Aus Kostenersparnis zuvor eine EV-Anfrage dann machen.

LG
acilegna
Ernie

#9

05.11.2010, 11:28

Hast Du schon geprüft, ob die Ex-Mandantin zeitnahe zu Eurer Beauftragung bereits die eV geleistet hat? Dann könntet Ihr ggf. durch Feststellungsklage eine Zugriffsmöglichkeit auf die Hartz-IV-Leistungen bekommen.
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Bibi
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#10

05.11.2010, 11:33

Kann Ernie nur zustimmen. Ansonsten bleibt wohl nur der vorläufige Abschluss der Sache und dann in 3 Jahren erneut durchstarten.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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